Briefwahl zur Bundestagswahl 2025

Falls Sie am Wahltag verhindert sind, in Ihr örtliches Wahllokal zu gehen, können Sie bis zum 21. Februar 2025, 15 Uhr, einen Wahlschein beantragen.

Ein Wahlschein ist der Nachweis über das Wahlrecht, mit dem Sie am Wahltag in einem Wahllokal Ihrer Wahl im Wahlkreis 125 - Borken, wählen können.

Die Wahlscheinbeantragung zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 ist auch online unter dem nachfolgenden Link möglich:
OLIWA - Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines - Wahl- bzw. Abstimmungsschein

Dieser Service wird vom 21. Januar bis 19. Februar 2025 angeboten.

Beantragt man die Wahlunterlagen per formloser E-Mail (wahlen@isselburg.de), so sind der Familienname, der/die Vorname/n, das Geburtsdatum und die Anschrift zu nennen.

Genutzt werden kann aber auch der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckte Antragsvordruck, der dann ausgefüllt dem Wahlamt zugeschickt werden muss.

Die Bundestagswahl 2025 wurde durch die Vertrauensfrage vorgezogen. Dadurch ist eine zeitlich verkürzte Briefwahlmöglichkeit gegeben.

Bitte beachten Sie entsprechend die Postlaufzeiten. Die Briefwahlunterlagen haben am Sonntag, den 23. Februar 2025 bis spätestens 18.00 Uhr dem Briefwahlvorstand vorzuliegen.

13.01.2025