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Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die Bodennutzung und die städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde planerisch zu steuern und sinnvoll zu gestalten. Die Bauleitplanung legt fest, welche Nutzung der Flächen zulässig ist – also unter anderem, welche Bauvorhaben wo im Stadtgebiet möglich sind.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Für die Gestaltung bzw. Umnutzung von Flächen im Gemeindegebiet sieht das Baugesetzbuch u.a. die Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren vor.
Die derzeitige Beteiligungsverfahren finden Sie unter nachfolgendem Link auf dem Beteiligungsportal NRW:
Persönliche Termine bitte nur nach Vereinbarung mit dem zuständigen Mitarbeitenden oder der Fachbereichsleitung