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Führungszeugnis beantragen

Details

Das Führungszeugnis enthält Angaben darüber, ob eine Person vorbestraft ist. Es wird vom Bundesamt für Justiz ausgestellt und kann in verschiedenen Varianten beantragt werden:

  • Einfaches Führungszeugnis: Zur Vorlage bei privaten Arbeitgebern oder zur persönlichen Einsicht.

  • Erweitertes Führungszeugnis: Für Tätigkeiten mit Kindern, Jugendlichen oder schutzbedürftigen Personen.

  • Behördliches Führungszeugnis: Zur direkten Vorlage bei einer deutschen Behörde (z. B. bei der Beantragung einer Erlaubnis).

Sie können das Führungszeugnis persönlich im Bürgerbüro beantragen oder online über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz.

Voraussetzungen

  • Vollendung des 14. Lebensjahres
  • Geschäftsfähigkeit

Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • Bei behördlichem Führungszeugnis: Angabe der empfangenden Behörde mit Anschrift und Aktenzeichen

  • Bei erweitertem Führungszeugnis: Schriftliche Aufforderung der Stelle, die es verlangt

Verfahrensablauf

Alle Arten von Führungszeugnissen können Sie online, persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde und – unter bestimmten Voraussetzungen – schriftlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde beantragen.


Wenn Sie das Führungszeugnis online beantragen möchten:

  • Gehen Sie auf die Internetseite zur Beantragung des Führungszeugnisses und folgen Sie den Anweisungen.
  • Sie brauchen dann als Identitätsnachweis einen elektronischen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte, jeweils mit freigeschalteter PIN, ein geeignetes Smartphone oder Kartenlesegerät, die AusweisApp2 und gegebenenfalls ein digitales Erfassungsgerät, (zum Beispiel Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen.
  • Sie bekommen das beantragte Führungszeugnis dann per Post nach Hause gesandt.
  • Sollte der Antrag nicht erfolgreich gestellt worden sein, erhalten Sie entweder unmittelbar online oder nachträglich eine entsprechende Information.

Wenn Sie das Führungszeugnis persönlich oder schriftlich beantragen möchten:

  • Stellen Sie bei der für Sie zuständigen Meldebehörde oder dem Bürgeramt einen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses. Sie müssen dort Ihre Identität nachweisen. Dazu dient ein amtliches Ausweisdokument.
  • Gegebenenfalls müssen Sie nachweisen, dass Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen.
  • Die Behörde leitet den Antrag dann an das Bundesamt für Justiz weiter.
  • Aus dem Ausland kann der Antrag schriftlich direkt beim Bundesamt für Justiz gestellt werden. Dafür müssen Ihre Personendaten und Ihre Unterschrift amtlich bestätigt werden.
  • Sie bekommen das beantragte Führungszeugnis per Post nach Hause geschickt.

Wenn Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen, wird es direkt an die Behörde übersandt. Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird. Dann können Sie es dort einsehen. Sie können dann entscheiden, ob es an die Behörde weitergeleitet oder vernichtet wird.