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Das Führungszeugnis enthält Angaben darüber, ob eine Person vorbestraft ist. Es wird vom Bundesamt für Justiz ausgestellt und kann in verschiedenen Varianten beantragt werden:
Einfaches Führungszeugnis: Zur Vorlage bei privaten Arbeitgebern oder zur persönlichen Einsicht.
Erweitertes Führungszeugnis: Für Tätigkeiten mit Kindern, Jugendlichen oder schutzbedürftigen Personen.
Behördliches Führungszeugnis: Zur direkten Vorlage bei einer deutschen Behörde (z. B. bei der Beantragung einer Erlaubnis).
Sie können das Führungszeugnis persönlich im Bürgerbüro beantragen oder online über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz.
Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Bei behördlichem Führungszeugnis: Angabe der empfangenden Behörde mit Anschrift und Aktenzeichen
Bei erweitertem Führungszeugnis: Schriftliche Aufforderung der Stelle, die es verlangt
Alle Arten von Führungszeugnissen können Sie online, persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde und – unter bestimmten Voraussetzungen – schriftlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde beantragen.
Wenn Sie das Führungszeugnis online beantragen möchten:
Wenn Sie das Führungszeugnis persönlich oder schriftlich beantragen möchten:
Wenn Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen, wird es direkt an die Behörde übersandt. Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird. Dann können Sie es dort einsehen. Sie können dann entscheiden, ob es an die Behörde weitergeleitet oder vernichtet wird.