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Einwohnerinnen und Einwohner können unter bestimmten Voraussetzungen beantragen, dass ihre Meldedaten nicht oder nur eingeschränkt an Dritte übermittelt werden. Die Auskunfts- und Übermittlungssperren dienen dem Schutz persönlicher Daten und können bei Vorliegen einer besonderen Gefährdung auch als Auskunftssperre eingetragen werden.
Die Meldebehörde übermittelt im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben Meldedaten an Behörden und an Dritte. Einzelnen Datenübermittlungen kann der oder die Betroffene widersprechen.
Auskunftssperre:
Auf Antrag kann der Bürger eine Auskunftssperre einrichten lassen. Diese ist in der Regel max. 2 Jahre gültig. Eine Auskunftssperre wird erst dann eingerichtet, wenn Tatsachen vorliegen, die für den Betroffenen eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen darbietet.
Der Antrag auf eine Auskunftssperre muss schriftlich erfolgen und begründet werden.
Außerdem sind Unterlagen, aus denen sich Begründungen ergeben (Polizeianzeigen, sonstige Bedrohungsunterlagen), beizufügen. Die Eintragung erfolgt gebührenfrei.
Übermittlungssperre:
Auf Antrag kann der Bürger eine Übermittlungssperre einrichten lassen. Jeder Bürger hat gegenüber der Meldebehörde ein Widerspruchsrecht zur Veröffentlichung oder Übermittlung seiner Personendaten. Die Übermittlungssperre gilt bis auf Widerruf. Die Eintragung erfolgt gebührenfrei.
Folgende Übermittlungssperren können beantragt werden:
Widerspruch gegen die Übermittlung an politische Parteien oder Wählergruppen
Widerspruch bei der Adressweitergabe an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen
Widerspruch gegen die Übermittlung an Adressbuchverlage
Widerspruch zur Datenübermittlung an die Wehrverwaltung (entfällt zum 01.01.2026)
Widerspruch gegen die Übermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
Bitte wenden Sie sich an das Bürgerbüro der Stadt Isselburg, um diese Sperren einzurichten oder sich beraten zu lassen.
Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.