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Gewerbesteuererklärung für Einzelpersonen
Wenn Sie als Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer einen jährlichen Gewerbeertrag von mehr als 24.500 Euro erzielen, liegt Ihr Einkommen über dem Freibetrag. In diesem Fall müssen Sie beim Finanzamt wahrscheinlich eine elektronische Gewerbesteuererklärung einreichen.
Darin geben Sie an:
wie hoch Ihr Gewerbeertrag im vergangenen Kalenderjahr war,
welche Einnahmen und Ausgaben Sie hatten,
ob sich daraus zusätzliche Hinzurechnungen oder Kürzungen ergeben,
in welcher Gemeinde Ihr Gewerbebetrieb liegt.
Das Finanzamt berechnet anschließend den sogenannten Gewerbesteuermessbetrag. Dieser ergibt sich aus Ihrem Gewerbeertrag, multipliziert mit einer festen Steuermesszahl von 3,5%, Stand Sept. 2025.
Das Ergebnis übermittelt das Finanzamt an die Stadt Isselburg.
Die Stadt Isselburg setzt daraufhin die tatsächliche Gewerbesteuer fest. Grundlage ist dabei der von ihr bestimmte Hebesatz.
Ausnahmen von der Gewerbesteuer
Sie betreiben ein gewerbliches Unternehmen und sind kein Freiberufler oder Land- und Forstwirt.
Sie sind nicht von der Gewerbesteuer befreit.
Wenn Sie ein gewerbliches Unternehmen betreiben und gewerbesteuerpflichtig sind, müssen Sie Ihre Erklärung elektronisch abgeben – zum Beispiel kostenfrei über das ELSTER-Portal der Finanzverwaltung.
So geht’s:
Rufen Sie Mein ELSTER im Internet auf und melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an.
Wählen Sie den Menüpunkt „Gewerbesteuererklärung“ und das passende Kalenderjahr.
Geben Sie Ihre Daten ein. ELSTER führt Sie Schritt für Schritt durch die Erklärung.
Prüfen Sie die Angaben und senden Sie die Erklärung elektronisch ans Finanzamt.
Danach:
Sie erhalten vom Finanzamt einen Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag.
Die Stadt Isselburg schickt Ihnen anschließend den Bescheid über die Gewerbesteuer und, falls nötig, über künftige Vorauszahlungen.
Betreiben Sie ein gewerbliches Unternehmen und sind gewerbesteuerpflichtig, müssen Sie die Gewerbesteuererklärung elektronisch einreichen. Sie können die Gewerbesteuererklärung unter anderem kostenfrei über das ELSTER-Online-Portal der Finanzverwaltung erstellen und übermitteln: