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Führerschein umtauschen

Details

In Deutschland ausgestellte Führerscheine in Papierform oder ältere Scheckkartenmodelle müssen bis spätestens 2033 in den modernen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Auch bei Namensänderung oder Beschädigung Ihres Dokuments ist der Umtausch notwendig.

Wer muss umtauschen?

  • Führerscheine ab Ausstellungsdatum vor dem 19. Januar 2013

  • Papierführerscheine, Lappen und rosafarbene Dokumente

  • Fahrerlaubnisse aus dem Ausland nach Wohnsitznahme in Deutschland

Anhand Ihres Geburtsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:

  • vor 1953 - 19.01.2033

  • 1953 bis 1958 - 19.07.2022

  • 1959 bis 1964 - 19.01.2023

  • 1965 bis 1970 - 19.01.2024

  • 1971 oder später - 19.012025

Anhand des Ausstellungsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind:

  • 1999 bis 2001 - 19.01.2026

  • 2002 bis 2004 - 19.01.2027

  • 2005 bis 2007 - 19.01.2028

  • 2008 - 19.01.2029

  • 2009 - 19.01.2030

  • 2010 - 19.01.2031

  • 2011 - 19.01.2032

  • 2012 bis 18.01.2013 - 19.01.2033

Hinweise:

  • Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein ebenfalls bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

  • Die jeweilige Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

  • Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments grundsätzlich bestehen.

Hinweise

Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde des Kreis Borken. Gerne nehmen wir jedoch Ihre vollständig ausgefüllten Dokumente im Bürgerbüro entgegen und leiten diese für Sie an die zuständige Führerscheinstelle weiter.

Bitte füllen Sie nur eines der beiden Formulare aus! (s. Downloads)