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Wenn Sie eine Zufahrt zu Ihrem Grundstück über den Gehweg oder Bordstein anlegen möchten – zum Beispiel für eine Garage oder einen Stellplatz – benötigen Sie eine Genehmigung zur Herstellung einer Grundstückszufahrt.
Diese Genehmigung umfasst in der Regel:
Bordsteinabsenkung
ggf. Anpassung des Gehweges
technische Vorgaben zur Ausführung
Bitte beachten Sie:
Die Arbeiten dürfen erst nach erteilter Genehmigung begonnen werden.
Die Ausführung erfolgt meist durch ein Fachunternehmen auf eigene Kosten.
Die Stadt Isselburg prüft insbesondere, ob Verkehrssicherheit, Entwässerung und Gehwegführung gewährleistet bleiben.
Alle im Zusammenhang mit der Schaffung des Stellplatzes entstehenden Kosten (Versetzen von Masten, Pfosten, Regulierungen von Straßeneinbauten und notwendige Veränderungen der Fahrbahn bzw. Fahrbahnmarkierung etc.) sind von Ihnen in voller Höhe zu tragen.
Antrag (bitte nutzen Sie das unter Onlinedienstleistungen angegebene Formular)
Skizze (Lageplan) mit den gekennzeichneten und fortlaufend nummerierten zusätzlichen Zufahrten
Foto der Örtlichkeit