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Ermäßigung für Musikschulgebühren beantragen

Details

Die Städte Isselburg und Bocholt bieten Familien und Alleinstehenden mit geringem Einkommen die Möglichkeit, die Unterrichtsgebühren der Musikschule zu reduzieren. Die Sozialermäßigung gilt für Einzel- und Gruppenunterricht sowie Ensemble- und Projektgebühren.

So beantragen Sie die Ermäßigung:

  1. Antragsformular ausfüllen: Geben Sie Ihre persönlichen Daten und die gewünschte Unterrichtsform an.

  2. Einkommensnachweis beifügen: Legen Sie aktuelle Nachweise (z. B. Bescheid über Wohngeld, Arbeitslosengeld II, Kinderzuschlag) vor.

  3. Abgabe des Antrags: Reichen Sie den Antrag und Ihre Nachweise in der Musikschulgeschäftsstelle oder per E-Mail ein.

  4. Prüfung & Bescheid: Wir prüfen Ihren Antrag und teilen Ihnen die ermäßigten Gebühren mit.

Die Ermäßigung wird jeweils für ein Schuljahr gewährt und muss danach neu beantragt werden.

Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Formular „Antrag auf Sozialermäßigung“

  • Aktueller Leistungsbescheid (z. B. Wohngeld, ALG II, Kinderzuschlag)

  • Kontoverbindung für die Gebührenermäßigung

  • Bei Kindern: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten