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Die Städte Isselburg und Bocholt bieten Familien und Alleinstehenden mit geringem Einkommen die Möglichkeit, die Unterrichtsgebühren der Musikschule zu reduzieren. Die Sozialermäßigung gilt für Einzel- und Gruppenunterricht sowie Ensemble- und Projektgebühren.
So beantragen Sie die Ermäßigung:
Antragsformular ausfüllen: Geben Sie Ihre persönlichen Daten und die gewünschte Unterrichtsform an.
Einkommensnachweis beifügen: Legen Sie aktuelle Nachweise (z. B. Bescheid über Wohngeld, Arbeitslosengeld II, Kinderzuschlag) vor.
Abgabe des Antrags: Reichen Sie den Antrag und Ihre Nachweise in der Musikschulgeschäftsstelle oder per E-Mail ein.
Prüfung & Bescheid: Wir prüfen Ihren Antrag und teilen Ihnen die ermäßigten Gebühren mit.
Die Ermäßigung wird jeweils für ein Schuljahr gewährt und muss danach neu beantragt werden.
Vollständig ausgefülltes Formular „Antrag auf Sozialermäßigung“
Aktueller Leistungsbescheid (z. B. Wohngeld, ALG II, Kinderzuschlag)
Kontoverbindung für die Gebührenermäßigung
Bei Kindern: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten