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Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) beantragen

Details

Bildungs- und Teilhabe (BuT) - einfach erklärt

Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen. Gefördert werden unter anderem:

  • Schulbedarf: Zuschuss für Hefte, Taschen und Lernmittel

  • Ausflüge & Klassenfahrten: Übernahme der Kosten für Schule und Kita

  • Mittagessen: Zuschuss zum warmen Schulessen

  • Freizeit & Kultur: Beiträge für Sportverein, Musikunterricht oder Ferienfreizeiten

  • Schülertickets: Kostenübernahme für den öffentlichen Nahverkehr

Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
 
Bis maximal zum 18. Lebensjahr:

  • Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, zum Beispiel im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich bis zu 15,00 EUR gefördert.

Bis maximal zum 25. Lebensjahr:

  • Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird mit 174,00 EUR jährlich (116,00 EUR für das erste, 58,00 EUR für das zweite Schulhalbjahr) gefördert.

  • Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, soweit sie erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen.

  • Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet.

  • Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen.

  • Zuschüsse für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern (falls in schulischer Verantwortung) sowie von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden gezahlt.

  • Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen.

Sie können die Leistungen jährlich neu oder bei Bedarf zwischendurch beantragen. Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und erteilt eine Bewilligung, die für das laufende Schul- bzw. Kita-Jahr gilt.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Unterlagen

  • gegebenenfalls Angabe der Kindergeldnummer
  • Nachweis der Bedürftigkeit, zum Beispiel durch Bescheid über:
    • Kinderzuschlag
    • Wohngeld
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise
  • soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule

Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.

Rechtsbehelf

Aufsichtsbehörde: Rhein-Kreis Neuss, Sozialamt, Lindenstraße 4-6, 41515 Grevenbroich