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Wenn Sie in Ihrer Gaststätte oder Kneipe alkoholische Getränke ausschenken möchten, brauchen Sie dafür immer eine Gaststättenerlaubnis.
Je nach Angebot können zusätzlich weitere Genehmigungen nötig sein (z. B. nach Gewerbe- oder Handwerksrecht).
Wann Sie als Gaststätte gelten:
Sie bieten in festen Räumen Getränke oder Speisen zum sofortigen Verzehr an.
Oder Sie verkaufen mobil auf Märkten, Messen oder bei Veranstaltungen (Reisegewerbe).
Nicht erlaubnispflichtig sind:
Alkoholfreie Getränke oder kostenlose Kostproben
Speisen alleine (ohne Alkoholausschank)
Bewirtung nur für eigene Hotel- oder Pensiongäste
Für saisonale Straußwirtschaften gelten besondere Regeln (§ 14 GastG).
Ihre Erlaubnis gilt immer nur für die jeweilige Betriebsart (z. B. Schankwirtschaft, Diskothek, Imbiss) und für die angemeldeten Räume. Jede bauliche Änderung oder Erweiterung des Betriebs erfordert daher eine neue Genehmigung – oft auch eine separate Baugenehmigung.
Rechtliches bei Gesellschaften:
Personengesellschaften: Jeder Gesellschafter braucht eine eigene Erlaubnis.
Kapitalgesellschaften und Vereine: Eine Erlaubnis reicht für das ganze Unternehmen.
Betriebsübernahme & Stellvertretung:
Bei Übernahme eines bestehenden Betriebs können Sie für bis zu drei Monate eine vorläufige Erlaubnis erhalten (§ 11 GastG).
Wenn Sie die Leitung über einen Stellvertreter abgeben wollen, muss dieser eine eigene Erlaubnis beantragen und die gleichen Zuverlässigkeitsvoraussetzungen erfüllen (§ 9 GastG).
persönliche Zuverlässigkeit
Ihre Zuverlässigkeit wird anhand Ihres Führungszeugnisses und des Gewerbezentralregisterauszuges geprüft.
Bei juristischen Personen ist die Zuverlässigkeit grundsätzlich durch den Geschäftsführer nachzuweisen.
Eignung der Räume und der örtlichen Lage
Die für den Gaststättenbetrieb vorgesehenen Räume müssen für die Art und den Umfang der beabsichtigten Nutzung geeignet sein und dürfen hinsichtlich ihrer Lage nicht dem öffentlichen Interesse widersprechen, etwa mit Blick auf den Lärmschutz
persönliche Zuverlässigkeit
Eignung der Räume und der örtlichen Lage
Für den Antrag auf eine Gaststättenerlaubnis benötigen Sie folgende Unterlagen: