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Im Jahr vor der Einschulung melden Sie Ihr Kind bis zum 15. November an einer Grundschule in Ihrer Nähe an. Circa zehn Monate vorher erhalten Sie vom Schulverwaltungsamt oder direkt von der Schule eine Einladung zur Anmeldung. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung nach Abschluss des Anmeldeverfahrens; bei Überbelegung gibt es ein Auswahlverfahren.
In NRW werden Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, am 1. August desselben Jahres schulpflichtig. Wer ab dem 1. Oktober sechs wird, kommt ein Jahr später in die Schule. Eine vorzeitige Einschulung für später Geborene ist auf Antrag möglich, die Entscheidung trifft die Schulleitung nach einem Beratungsgespräch.
Kinder mit erheblichem Unterstützungsbedarf werden an der allgemeinen Schule inklusiv unterrichtet. Für ein Jahr können sie aus gesundheitlichen Gründen zurückgestellt werden – die Entscheidung trifft die Schulleitung auf Basis eines schulärztlichen Gutachtens. Wenn eine sonderpädagogische Förderung nötig ist, leiten Eltern oder (in Ausnahmefällen) die Schule ein Verfahren bei der Schulaufsicht ein. Diese schlägt Ihnen mindestens eine inklusive Grundschule vor; alternativ können Sie aber auch eine Förderschule wählen, die zum festgestellten Schwerpunkt passt.
§ 48 SchulG NRW