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Grundschule - So melden Sie Ihr Kind an

Details

Kurz und Verständlich:

Im Jahr vor der Einschulung melden Sie Ihr Kind bis zum 15. November an einer Grundschule in Ihrer Nähe an. Circa zehn Monate vorher erhalten Sie vom Schulverwaltungs­amt oder direkt von der Schule eine Einladung zur Anmeldung. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung nach Abschluss des Anmelde­verfahrens; bei Überbelegung gibt es ein Auswahl­verfahren.

In NRW werden Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, am 1. August desselben Jahres schulpflichtig. Wer ab dem 1. Oktober sechs wird, kommt ein Jahr später in die Schule. Eine vorzeitige Einschulung für später Geborene ist auf Antrag möglich, die Entscheidung trifft die Schulleitung nach einem Beratungsgespräch.

Kinder mit erheblichem Unterstützungs­bedarf werden an der allgemeinen Schule inklusiv unterrichtet. Für ein Jahr können sie aus gesundheitlichen Gründen zurück­gestellt werden – die Entscheidung trifft die Schulleitung auf Basis eines schulärztlichen Gutachtens. Wenn eine sonder­pädagogische Förderung nötig ist, leiten Eltern oder (in Ausnahme­fällen) die Schule ein Verfahren bei der Schulaufsicht ein. Diese schlägt Ihnen mindestens eine inklusive Grundschule vor; alternativ können Sie aber auch eine Förderschule wählen, die zum festgestellten Schwerpunkt passt.

Kosten

keine

Fristen

Bis zum 15. November eines Jahres müssen alle Kinder angemeldet sein, die im folgenden Jahr schulpflichtig sind.

Unterlagen

  • Geburtsurkunde des Kindes (Original und Kopie)
  • Personalausweise der Erziehungsberechtigten
  • Ggf. Nachweis über bestehendes alleiniges Sorgerecht
  • Ggf. Vollmacht und Kopie des Personalausweises des Erziehungsberechtigten, der nicht persönlich zur Anmeldung erscheinen kann
  • Nachweis über die Schuleingangsuntersuchung
  • Schreiben des Schulträgers zur Schulanmeldung

Verfahrensablauf

  • Der Schulträger informiert die Eltern über den Zeitraum für die Anmeldung zu den Grundschulen.
  • Die Eltern nehmen Kontakt mit der Schule ihrer Wahl auf und bitten um einen Anmeldetermin.
  • Wenn dieses nicht geschieht, wird durch die geplant aufnehmende Grundschule ein Bußgeldverfahren initiiert.
  • Bei der Anmeldung müssen alle Erziehungs- und Sorgeberechtigten das Anmeldeformular unterzeichnen.
  • Die jeweilige Grundschule entscheidet in Absprache mit dem zuständigen Schulamt über die Aufnahme und teilt Ihnen die Entscheidung schriftlich mit. Erst mit der ausdrücklichen Mittteilung, dass Ihr Kind an der Grundschule aufgenommen wurde, ist das Aufnahmeverfahren abgeschlossen und das Kind an der Grundschule aufgenommen.
  • Bei der Aufnahme in eine Grundschule, sei es im Rahmen der Regelaufnahme oder bei einer vorzeitigen Aufnahme, bedarf es im Regelfall eines persönlichen Vorstellungstermins in der Schule mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter und zwar unabhängig davon, ob der formlose Anmeldeantrag per Post versandt, persönlich übergeben oder online übersendet wird, damit sich die Schulleiterin oder der Schulleiter einen Eindruck über das Kind verschaffen kann.

Rechtsgrundlagen