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Wer Waren oder Dienstleistungen mobil und ohne festen Verkaufsstandort anbietet (z. B. Jahrmärkte, Wochenmärkte, Haustürgeschäfte), betreibt ein Reisegewerbe. Vor Aufnahme der Tätigkeit müssen Sie dies schriftlich bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Mit Ihrer Anmeldung prüft das Gewerbeamt, ob alle gewerberechtlichen, ordnungsrechtlichen und gesundheitsschutzrechtlichen Vorschriften eingehalten werden – dazu können etwa Genehmigungen für Verkaufsfahrzeuge, Hygienekonzepte oder polizeiliche Führungszeugnisse gehören.
Sie müssen Ihre Gewerbetätigkeit mit Aufnahme unverzüglich anzeigen. Wenn Sie die Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstatten, müssen Sie mit einer Geldbuße rechnen.
Personalausweis oder Reisepass
Handelsregisterauszug (falls vorhanden)
Aktuelles polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O, nicht älter als 3 Monate)
Gewerbesteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (Finanzamt)
Nachweise nach § 55 GewO (z. B. Gesundheitszeugnis bei Lebensmitteln)
Beschreibung des Verkaufsfahrzeugs oder -standortes