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Erstattung der Schülerfahrkosten – einfach erklärt
Die Stadt Isselburg übernimmt die Kosten für den Schulweg, wenn der Fußweg zur nächstgelegenen Schule eine bestimmte Länge überschreitet oder aus gesundheitlichen oder Sicherheitsgründen nicht zu Fuß zurückgelegt werden kann.
Eltern und Auszubildende können für den Schul- oder Ausbildungsweg einen Teil der Fahrkosten erstattet bekommen, wenn kein Anspruch auf kostenfreien Schülerverkehr besteht oder die Entfernung zum Bildungsort bestimmte Grenzen überschreitet.
Die Erstattung richtet sich nach der Schülerfahrkostenverordnung NRW und den Vorgaben des Kreises bzw. der Stadt Isselburg. Sie erhalten in der Regel einen Zuschuss zu Bus- und Bahnfahrkarten oder eine Kilometerpauschale.
Spätestens drei Monate nach Schuljahresende (bis zum 31. Oktober) beim Schulverwaltungsamt einreichen.
Entfernungskriterien
– Grundschule (Klassen 1–4) und Förderschulklassen: mehr als 2 km
– Sekundarstufe I (Haupt-, Real-, Sekundar-, Gesamtschule, Gymnasium bis Jahrgang 10): mehr als 3,5 km
– Sekundarstufe II (Gesamtschule, Gymnasium ab Jahrgang 11): mehr als 5 km
Gesundheitliche Gründe
Wenn Ihr Kind wegen Krankheit oder Behinderung nicht zu Fuß zur Schule gehen kann, reichen Sie bitte ein ärztliches Attest ein. Dieses muss Auskunft geben über:
die Krankheit oder Behinderung
den Geltungszeitraum
die Notwendigkeit, den Weg nicht zu Fuß zurückzulegen
Gefährlicher Schulweg
Auch bei einem besonders gefährlichen oder ungeeigneten Schulweg kann eine Kostenerstattung möglich sein.
Formular ausfüllen: s. Downloads
Abgabe: Persönlich oder per Post (nicht telefonisch).
Unterlagen:
Ausgefüllter Antrag
ggf. ärztliches Attest
ggf. kurze Beschreibung des Schulweges
Bei Fragen hilft Ihnen das Schulverwaltungsamt gerne weiter!