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Schülerfahrtkostenerstattung beantragen

Details

Erstattung der Schülerfahrkosten – einfach erklärt

Die Stadt Isselburg übernimmt die Kosten für den Schulweg, wenn der Fußweg zur nächstgelegenen Schule eine bestimmte Länge überschreitet oder aus gesundheitlichen oder Sicherheitsgründen nicht zu Fuß zurückgelegt werden kann.

Eltern und Auszubildende können für den Schul- oder Ausbildungsweg einen Teil der Fahrkosten erstattet bekommen, wenn kein Anspruch auf kostenfreien Schülerverkehr besteht oder die Entfernung zum Bildungsort bestimmte Grenzen überschreitet.

Die Erstattung richtet sich nach der Schülerfahrkostenverordnung NRW und den Vorgaben des Kreises bzw. der Stadt Isselburg. Sie erhalten in der Regel einen Zuschuss zu Bus- und Bahnfahrkarten oder eine Kilometerpauschale.

Fristen

Spätestens drei Monate nach Schuljahresende (bis zum 31. Oktober) beim Schulverwaltungsamt einreichen.

Voraussetzungen

Wann Sie Fahrkosten erstattet bekommen

  1. Entfernungskriterien
    – Grundschule (Klassen 1–4) und Förderschulklassen: mehr als 2 km
    – Sekundarstufe I (Haupt-, Real-, Sekundar-, Gesamtschule, Gymnasium bis Jahrgang 10): mehr als 3,5 km
    – Sekundarstufe II (Gesamtschule, Gymnasium ab Jahrgang 11): mehr als 5 km

  2. Gesundheitliche Gründe
    Wenn Ihr Kind wegen Krankheit oder Behinderung nicht zu Fuß zur Schule gehen kann, reichen Sie bitte ein ärztliches Attest ein. Dieses muss Auskunft geben über:

    • die Krankheit oder Behinderung

    • den Geltungszeitraum

    • die Notwendigkeit, den Weg nicht zu Fuß zurückzulegen

  3. Gefährlicher Schulweg
    Auch bei einem besonders gefährlichen oder ungeeigneten Schulweg kann eine Kostenerstattung möglich sein.

So stellen Sie den Antrag

  • Formular ausfüllen: s. Downloads

  • Abgabe: Persönlich oder per Post (nicht telefonisch).

  • Unterlagen:

    • Ausgefüllter Antrag

    • ggf. ärztliches Attest

    • ggf. kurze Beschreibung des Schulweges

Bei Fragen hilft Ihnen das Schulverwaltungsamt gerne weiter!