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Eigentümer von Grundstücken und Immobilien müssen ihre Objekte zur Erhebung der Grundsteuer anmelden. Die Anmeldung erfolgt in der Regel alle sieben Jahre im Rahmen eines Feststellungsverfahrens und danach bei Änderungen der Verhältnisse (z. B. Neubau, Teilung, Eigentümerwechsel).
Für die Anmeldung benötigen Sie Angaben zum Grundstück (Flurstücksnummer, Lage), zur Nutzung (Wohnen, Gewerbe, unbebaut) und zu den baulichen Gegebenheiten (Wohn-/Nutzfläche, Baujahr).
Die Anmeldung erfolgt beim Finanzamt und nicht bei der Stadt Isselburg. Wenden Sie sich mit diesem Anliegen daher bitte an das Finanzamt.