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Die Stadt Isselburg erhebt eine Vergnügungssteuer für bestimmte gewerbliche Unterhaltungsangebote. Diese Steuer dient der Finanzierung öffentlicher Aufgaben und betrifft unter anderem:
Geldspielgeräte mit oder ohne Gewinnmöglichkeit, z. B. in Spielhallen oder Gaststätten
Unterhaltungs- oder Tanzveranstaltungen mit Eintritt, z. B. Konzerte, Vereinsfeste, Partys
Nicht alle Veranstaltungen sind steuerpflichtig – z. B. gemeinnützige oder nicht-gewerbliche Angebote können ausgenommen sein. Genaue Informationen enthält die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Isselburg.
Wer ist steuerpflichtig?
Steuerpflichtig ist der Betreiber der Geräte bzw. der Veranstalter. Die Höhe der Steuer richtet sich nach der Art des Angebots und ist in der örtlichen Vergnügungssteuersatzung geregelt.
Was müssen Sie tun?
Anmeldung: Melden Sie Geräte oder Veranstaltungen vor dem Betrieb schriftlich beim Steueramt an.
Abrechnung: Reichen Sie regelmäßig Abrechnungsunterlagen oder Zählwerkausdrucke ein.
Abmeldung: Teilen Sie uns mit, wenn Geräte entfernt oder Veranstaltungen abgesagt werden.