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In bestimmten Fällen kann eine vorzeitige Auflösung einer Grabstätte beantragt werden – etwa bei Verzicht auf die Grabnutzung oder aus persönlichen Gründen.
Bitte beachten Sie, dass eine vorzeitige Grabauflösung nur unter bestimmten Voraussetzungen und unter Beachtung der Mindest-Ruhezeit möglich ist. In der Regel muss zudem eine schriftliche Zustimmung der nutzungsberechtigten Person vorliegen.
Die Entscheidung über die vorzeitige Auflösung liegt bei der Friedhofsverwaltung. Es können zusätzliche Gebühren oder Verpflichtungen zur Entfernung des Grabmals und zur Wiederherstellung der Grabfläche entstehen.
Nachweis über das Nutzungsrecht (Graburkunde)
Schriftlicher Antrag mit Begründung
Ggf. Vollmacht bei abweichender antragstellender Person
Ggf. Fotos oder Lageplan der Grabstätte