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Wenn Sie als bestattungspflichtige Person die Kosten einer Bestattung finanziell nicht tragen können, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenübernahme nach § 74 SGB XII zu stellen.
Die Übernahme kann erfolgen, wenn die Kosten nicht aus dem Nachlass des Verstorbenen gedeckt werden können und es Ihnen selbst nicht zuzumuten ist, diese zu tragen. Die Prüfung erfolgt durch den zuständigen Sozialhilfeträger anhand Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse.
Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung zeitnah nach der Bestattung erfolgen sollte.
Es werden in der Regel nur angemessene Kosten übernommen, z. B. für:
Bestattungsunternehmen
Friedhofsgebühren
einfache Grabgestaltung (Luxusleistungen sind ausgeschlossen)
Nachweis über Ihre Einkünfte und Ausgaben
Nachweise zum Vermögen des Verstorbenen
Sterbeurkunde
Nachweise über die entstandenen Bestattungskosten (Rechnungen)
Wenn Sie die Bestattungskostenhilfe beantragen wollen: