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Für die Errichtung eines Grabmals oder einer Grabeinfassung ist eine vorherige Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung erforderlich. Dies dient der Wahrung des würdevollen Gesamtbildes des Friedhofs sowie der Einhaltung der gestalterischen Vorgaben der Friedhofssatzung.
Der Antrag kann in der Regel von den Grabnutzungsberechtigten gestellt werden oder durch ein beauftragtes Steinmetzunternehmen erfolgen.
Das geplante Grabmal muss den Vorgaben der Friedhofssatzung (z. B. Maße, Materialien, Gestaltung) entsprechen.
Ein Lageplan sowie eine technische Zeichnung mit Maßangaben und Materialbeschreibung sind erforderlich.
Mit der Errichtung darf erst nach schriftlicher Genehmigung begonnen werden.
Ausgefüllter Antrag
Entwurfszeichnung (Maßstab, Material, Inschrift)
Angaben zum ausführenden Unternehmen (z. B. Steinmetz)
ggf. Vollmacht der Grabnutzungsberechtigten