Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".
Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.
In besonderen Fällen ist es möglich, eine Umbettung von Verstorbenen zu beantragen. Dabei wird die bereits erfolgte Bestattung an einen anderen Ort – innerhalb desselben Friedhofs oder im Rahmen einer Überführung auf einen anderen Friedhof – verlegt.
Ein Antrag auf Umbettung kann nur von berechtigten Angehörigen oder beauftragten Bestattungsunternehmen gestellt werden. Die Entscheidung über die Genehmigung trifft die Friedhofsverwaltung nach Abwägung aller Umstände und unter Berücksichtigung der Friedhofssatzung.
Umbettungen bedürfen in jedem Fall einer schriftlichen Genehmigung.
Ein Antrag muss begründet sein (z. B. familiäre, organisatorische oder seelsorgerische Gründe).
Je nach Lage ist eine Genehmigung der unteren Gesundheitsbehörde oder des Ordnungsamtes erforderlich.
Alle anfallenden Kosten sind vom Antragsteller zu tragen.
Schriftlicher Antrag mit Begründung
Grabnachweis
Zustimmung der Nutzungsberechtigten der alten und ggf. neuen Grabstelle
ggf. Vollmacht und Nachweise über Verwandtschaftsverhältnisse