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Für Reisen, Behördengänge oder zur Identifikation benötigen Sie in vielen Situationen ein gültiges Ausweisdokument. Die Stadt stellt folgende Dokumente aus:
Personalausweis (ab 16 Jahren verpflichtend, alternativ: Reisepass)
Reisepass (für Reisen außerhalb der EU)
Kinderreisepass (nur noch bis 31.12.2023 ausstellbar – danach nur noch reguläre Ausweise)
Vorläufiger Personalausweis oder Reisepass (z. B. bei Verlust oder Eile)
Zur Beantragung benötigen Sie immer ein aktuelles biometrisches Passfoto, Ihren bisherigen Ausweis (falls vorhanden) und – je nach Anliegen – weitere Nachweise mit (z. B. Geburtsurkunde, Sorgerechtsnachweis). Das Passfoto muss zudem digital in de Meldebehörde übertragen werden. Alternativ können Sie ein Passbild im Bürgerbüro erstellen.
Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen.
Wenn Sie 16 Jahre oder älter sind und keinen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde in der Stadt beziehungsweise Gemeinde stellen, wo Sie Ihre Hauptwohnung haben. Das ist in der Regel das Rathaus oder Bürgeramt.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde jeder anderen Stadt oder Gemeinde beantragen. Dadurch können zusätzliche Kosten entstehen.
Alle ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweise verfügen automatisch über eine aktivierte Online-Ausweisfunktion. Damit können Sie sich online gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden. Wenn Sie einen Personalausweis beantragen, erhalten Sie eine Einmal-PIN, um eine selbstgewählte sechsstellige PIN setzen zu können. Danach können Sie den Online-Ausweis nutzen.
Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf einem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Ihr Personalausweis wird ungültig, bevor die Geltungsdauer abläuft, wenn
Ausnahme: Ändert sich nur Ihre Anschrift oder Ihre Körpergröße, wird Ihr Personalausweis dadurch nicht ungültig.
In allen Ländern der Europäischen Union (EU) sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz können Sie mit Ihrem gültigen Personalausweis einreisen. Ein Reisepass ist nicht zwingend notwendig.
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei oder bei einer Personalausweisbehörde melden. In diesen Fällen wird der Online-Ausweis durch die Behörde bei der Sperrhotline gemeldet und die Sperrung veranlasst.
Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.
Sie müssen sofort einen neuen Personalausweis beantragen, wenn
Die Ausweise werden von der Bundesdruckerei hergestellt. Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von ca. 2–4 Wochen. Sie erhalten eine Benachrichtigung, sobald Ihr Dokument abholbereit ist.