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Hunde steuer- und ordnungsrechtlich an- oder abmelden

Details

Wenn Sie einen Hund in Ihren Haushalt aufgenommen haben, sind Sie verpflichtet, diesen bei der Stadt Isselburg steuerrechtlich und ggf. ordnungsrechtlich anzumelden.

Die Anmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes oder nach Zuzug mit Hund vorzunehmen.

Hundesteuer

Die Hundesteuer ist eine kommunale Abgabe, die jährlich erhoben wird. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke, die Ihr Hund sichtbar tragen muss.

Ordnungsrechtliche Anmeldung

Wenn Sie einen großen Hund halten möchten, muss dieser beim Ordnungsamt der Stadt Isselburg angemeldet werden. Grundlage ist das Landeshundegesetz NRW.

Ein großer Hund ist ein Hund, der:

  • mindestens 20 kg schwer ist oder

  • eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm hat

Die Anmeldung dient dem Schutz der Allgemeinheit sowie der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zur Hundehaltung. Für bestimmte Hunderassen gelten besondere Anforderungen (z. B. Sachkundenachweis, Führungszeugnis, Leinenpflicht).

Anmeldung

Die Anmeldung kann bequem online oder persönlich im Rathaus erfolgen. Halten Sie bei der Anmeldung bitte folgende Informationen bereit:

  • Name und Anschrift der Halterin / des Halters

  • Geburtsdatum

  • Hunderasse, Geburtsdatum und Geschlecht des Hundes

  • Datum der Aufnahme oder des Zuzugs

  • ggf. Nachweis über besondere Eigenschaften (z. B. gefährlicher Hund, Listenhund)

Die ordnungsrechtliche und steuerrechtliche Anmeldung erfolgen im selben Online-Formular. Sie müssen keine zwei Anträge einreichen.

Hinweise

Unabhängig von der steuerrechtlichen Anmeldung eines Hundes kann die Hundehaltung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.

Unterlagen

  • Kauf- oder Übernahmevertrag
  • Quittungen
  • Nachweis Zuzug aus anderer Kommune

Rechtsgrundlagen

Die Hundesteuersatzungen der Stadt Isselburg (s. Downloads).