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Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht mehr nutzen möchten oder es verkaufen, müssen Sie es bei der Zulassungsstelle abmelden (Außerbetriebsetzung). Das gilt für alle zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge – etwa Autos, Motorräder oder Anhänger.
Die Abmeldung kann persönlich oder online erfolgen, sofern Ihr Fahrzeug über neue Stempelplaketten und Zulassungsbescheinigungen mit verdecktem Sicherheitscode verfügt (i-Kfz-Verfahren). Bei einer Online-Abmeldung benötigen Sie zusätzlich ein gültiges Personalausweis mit eID-Funktion.
Nach der Abmeldung erhalten Sie eine Bestätigung der Außerbetriebsetzung. Die Kennzeichen können bei Wiederzulassung wiederverwendet werden – allerdings nur für maximal ein Jahr.
Persönlich: ca. 7–10 €
Online: ca. 5–7 €
Die persönliche Abmeldung im Bürgerbüro steht ausschließlich Bürger:innen der Stadt Isselburg zur Verfügung.
Bei persönlicher Abmeldung:
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Kennzeichenschilder (werden entstempelt)
ggf. Vollmacht, wenn jemand anderes die Abmeldung übernimmt
gültiges Ausweisdokument
Bei Online-Abmeldung (i-Kfz):
Sicherheitscodes auf den Dokumenten (ZB I und II)
Sicherheitscode der Stempelplakette
Personalausweis mit eID-Funktion oder ELSTER-Zertifikat
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Straßenverkehrsgesetz (StVG)