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Kraftfahrzeug abmelden

Details

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht mehr nutzen möchten oder es verkaufen, müssen Sie es bei der Zulassungsstelle abmelden (Außerbetriebsetzung). Das gilt für alle zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge – etwa Autos, Motorräder oder Anhänger.

Die Abmeldung kann persönlich oder online erfolgen, sofern Ihr Fahrzeug über neue Stempelplaketten und Zulassungsbescheinigungen mit verdecktem Sicherheitscode verfügt (i-Kfz-Verfahren). Bei einer Online-Abmeldung benötigen Sie zusätzlich ein gültiges Personalausweis mit eID-Funktion.

Nach der Abmeldung erhalten Sie eine Bestätigung der Außerbetriebsetzung. Die Kennzeichen können bei Wiederzulassung wiederverwendet werden – allerdings nur für maximal ein Jahr.

Kosten

  • Persönlich: ca. 7–10 €

  • Online: ca. 5–7 €

Hinweise

Die persönliche Abmeldung im Bürgerbüro steht ausschließlich Bürger:innen der Stadt Isselburg zur Verfügung.

Unterlagen

Bei persönlicher Abmeldung:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

  • Kennzeichenschilder (werden entstempelt)

  • ggf. Vollmacht, wenn jemand anderes die Abmeldung übernimmt

  • gültiges Ausweisdokument

Bei Online-Abmeldung (i-Kfz):

  • Sicherheitscodes auf den Dokumenten (ZB I und II)

  • Sicherheitscode der Stempelplakette

  • Personalausweis mit eID-Funktion oder ELSTER-Zertifikat

Rechtsgrundlagen

  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)