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Gestattung zur Sondernutzung öffentlicher Flächen beantragen

Details

Wenn Sie öffentliche Verkehrsflächen (z. B. Gehwege, Plätze oder Straßen) zeitlich befristet für einen bestimmten Zweck nutzen möchten, ist dies in der Regel genehmigungspflichtig. Diese Genehmigung wird als Gestattung bezeichnet.

Typische Anlässe für eine Gestattung:

  • Außengastronomie (z. B. Aufstellen von Tischen und Stühlen)

  • Infostände, Verkaufsstände, Marktstände

  • Baustelleneinrichtungen (z. B. Container, Gerüste, Absperrungen)

  • Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen (z. B. Vereinsfeste, Stadtteilfeste)

  • Werbeaktionen im öffentlichen Raum

Fristen

Eine Gestattung muss rechtzeitig vor Beginn der Nutzung beantragt werden.

Unterlagen

  • Genaue Beschreibung der geplanten Nutzung

  • Lageplan mit gekennzeichnetem Nutzungsbereich

  • Zeitraum der Sondernutzung

  • ggf. Fotos oder Skizzen

  • ggf. Nachweis einer Haftpflichtversicherung