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Wenn Sie öffentliche Verkehrsflächen (z. B. Gehwege, Plätze oder Straßen) zeitlich befristet für einen bestimmten Zweck nutzen möchten, ist dies in der Regel genehmigungspflichtig. Diese Genehmigung wird als Gestattung bezeichnet.
Typische Anlässe für eine Gestattung:
Außengastronomie (z. B. Aufstellen von Tischen und Stühlen)
Infostände, Verkaufsstände, Marktstände
Baustelleneinrichtungen (z. B. Container, Gerüste, Absperrungen)
Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen (z. B. Vereinsfeste, Stadtteilfeste)
Werbeaktionen im öffentlichen Raum
Eine Gestattung muss rechtzeitig vor Beginn der Nutzung beantragt werden.
Genaue Beschreibung der geplanten Nutzung
Lageplan mit gekennzeichnetem Nutzungsbereich
Zeitraum der Sondernutzung
ggf. Fotos oder Skizzen
ggf. Nachweis einer Haftpflichtversicherung