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Wenn Sie ein neues Gebäude errichten, ein Grundstück teilen oder bestehende Gebäude verändert werden, ist in der Regel die Zuteilung einer Hausnummer erforderlich. Die Vergabe erfolgt durch die Stadtverwaltung.
Wann brauche ich im Regelfall eine neue Hausnummer?
Neubau eines Gebäudes
Teilung eines Grundstücks oder Gebäudes
Änderung des Zugangs zum Gebäude
Umnutzung (z. B. Wohnhaus wird Bürogebäude)
Die Hausnummer dient der eindeutigen Zuordnung von Adressen und ist u. a. für Postzustellung, Rettungsdienste sowie Versorgungsunternehmen von Bedeutung.
Lageplan des Grundstücks
Baugenehmigung (falls vorhanden)
ggf. Beschreibung des Zugangs (z. B. über eine neue Straße)
Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung mit der zugeteilten Hausnummer. Diese ist deutlich sichtbar am Gebäude anzubringen.
Die Hausnummer wird auf Antrag durch die Stadt Isselburg vergeben.
Der Antrag kann formlos per E-Mail erfolgen. Reichen Sie dabei bitte die erforderlichen Unterlagen ein – idealerweise vor Baubeginn oder nach Genehmigung der Maßnahme.