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Als Wahlhelferin oder Wahlhelfer engagieren

Details

Sie möchten sich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer bei einer Bundestags-, Landtags- oder Kommunalwahl engagieren? Dann sind Sie bei uns genau richtig!

Als Wahlhelfer tragen Sie dazu bei, dass die Wahl ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Ihr Einsatz findet am Wahltag (z. B. Sonntag) in einem Wahllokal oder Briefwahlvorstand in Ihrer Stadt statt.

Aufgaben von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern:

  • Ausgabe von Stimmzetteln

  • Kontrolle der Wahlbenachrichtigung

  • Überwachung des Wahlablaufs

  • Auszählung der Stimmen am Abend

  • Mitarbeit im Briefwahlvorstand (optional)

Wer kann mitmachen?
Alle Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag wahlberechtigt sind – also volljährig sind und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Eine parteipolitische Zugehörigkeit spielt keine Rolle.

Vergütung
Für Ihren Einsatz erhalten Sie ein Erfrischungsgeld (Aufwandsentschädigung), dessen Höhe abhängig von der Wahl und der Aufgabe ist.

Wie melde ich mich an?
Wenden Sie sich bitte direkt an das Wahlamt der Stadt Isselburg.

Voraussetzungen

Es muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:

  • Sie sind selbst wahlberechtigt.

Verfahrensablauf

Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

  • Sie melden sich beim Wahlamt an.
  • Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin beruft Sie in den Wahlvorstand.

Weiterführende Informationen

Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/verfassung/wahlhelfer/wahlhelfer-liste.html Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundeswahlleiters https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/w/wahlhelfer.html