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Wer häusliches oder gewerbliches Abwasser in die öffentliche Kanalisation einleiten will, benötigt dafür in bestimmten Fällen eine Einleitungsgenehmigung durch die Stadt.
Diese Regelung betrifft sowohl private Bauherren als auch gewerbliche oder industrielle Betriebe, bei denen beispielsweise Niederschlagswasser, Vorbehandlungsanlagen oder größere Abwassermengen im Spiel sind.
Wann ist ein Antrag erforderlich?
Bei Neubauten oder Änderungen an bestehenden Grundstücksanschlüssen
Bei der Einleitung von nicht häuslichem Abwasser
Bei der Nutzung von Abscheideranlagen (z. B. Fettabscheider, Leichtflüssigkeitsabscheider)
Bei Einleitungen über Regenwasserversickerungs- oder Rückhaltesysteme
Die Einleitung ohne Genehmigung kann als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen rechtzeitig vor Baubeginn oder Inbetriebnahme ein.
Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (beispielsweise industrielles Abwasser oder gewerbliches Abwasser), das in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden soll. Genauere Informationen erhalten Sie vom Tiefbauamt.
In der Regel werden benötigt:
Lageplan des Grundstücks mit eingezeichnetem Anschluss
Beschreibung der Abwasserart und -menge
Technische Unterlagen bei besonderen Anlagen (z. B. Abscheidernachweise, Berechnungen)
Formular zur Abwasser-Einleitung
Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen können Sie beim Tiefbauamt beantragen.
Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen