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Schwangerschaftskonfliktberatung in Anspruch nehmen

Details

Eine ungewollte oder konfliktbehaftete Schwangerschaft kann eine große emotionale und persönliche Belastung sein. In dieser Situation haben Sie Anspruch auf eine kostenlose, vertrauliche und ergebnisoffene Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 StGB und § 5 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG).

Die Beratung bietet Ihnen:

  • Gesprächsangebote zur Entscheidungsfindung

  • Informationen über rechtliche, soziale und finanzielle Hilfen

  • Auf Wunsch die Ausstellung der Beratungsbescheinigung

  • Unterstützung unabhängig von Herkunft, Religion oder sozialem Status

An wen kann ich mich wenden?
Die Schwangerschaftskonfliktberatung wird von anerkannten Beratungsstellen durchgeführt, z. B.:

  • Pro Familia

  • Caritas

  • Diakonie

  • AWO

  • Kommunale Schwangerschaftsberatungsstellen

Kontakt und Terminvereinbarung:
Die Stadt Isselburg selbst führt keine Beratung durch, vermittelt Sie aber gern an anerkannte Beratungsstellen in der Umgebung.

Hinweise

Die Beratung ist vertraulich, kostenlos und erfolgt auf Wunsch anonym. Eine Beratung ist verpflichtend, wenn ein Schwangerschaftsabbruch erwogen wird (§ 219 StGB) – sie muss mindestens 3 Tage vor dem Eingriff stattfinden.

Weiterführende Informationen