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Wenn Grundstücke durch den Bau von Straßen, Wegen, Gehwegen, Beleuchtung oder Entwässerung erstmalig erschlossen werden, erhebt die Stadt Isselburg einen Erschließungsbeitrag.
Was ist ein Erschließungsbeitrag?
Der Erschließungsbeitrag ist ein einmaliger Kostenanteil, den Eigentümer:innen von Grundstücken zahlen müssen, sobald ihr Grundstück durch öffentliche Maßnahmen baulich nutzbar gemacht wird. Zu den Erschließungsmaßnahmen zählen z. B.:
Neubau von Erschließungsstraßen oder Gehwegen
Straßenbeleuchtung
Oberflächenentwässerung
Grünanlagen im Zusammenhang mit der Erschließung
Wie hoch ist der Beitrag?
Die Höhe richtet sich nach den tatsächlichen Kosten der Maßnahme sowie nach dem Nutzen für das Grundstück. Die Kommune erhebt in der Regel bis zu 90% der Kosten von den Anlieger:innen.
Was muss ich tun?
Sie erhalten bei Beitragspflicht automatisch einen Bescheid. Dieser enthält alle Details zur Maßnahme, zur Beitragshöhe und zu Zahlungsfristen. Bei Fragen oder zur Einsicht in die Unterlagen können Sie sich gerne ans uns wenden.
Der Erschließungsbeitrag wird von der Stadt Isselburg errechnet und durch Bescheid festgesetzt, ohne dass hierfür – im Regelfall – die Mitwirkung des beitragspflichtigen Grundstückseigentümers erforderlich ist.
Der Erschließungsbeitrag wird nach Abschluss der Erschließungsarbeiten innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist erhoben. Er ist ist nach Bekanntgabe des Erschließungsbeitragsbescheids zu zahlen.