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Dokumente beglaubigen

Details

Für bestimmte Zwecke – etwa bei Bewerbungen, Behördengängen oder zur Vorlage bei Banken – wird eine beglaubigte Abschrift oder Kopie eines Dokuments benötigt. Die Stadt Isselburg bietet die Möglichkeit, Abschriften und Kopien amtlich zu beglaubigen.

Was kann beglaubigt werden?
Beglaubigt werden können u. a.:

  • Schulzeugnisse, Urkunden, Prüfungsnachweise

  • Ausweise und Pässe (nur Kopie, keine inhaltliche Prüfung)

  • Dokumente zur Vorlage bei Behörden

Was kann nicht beglaubigt werden?

  • Personenstandsurkunden (z. B. Geburts- oder Heiratsurkunden) – diese erhalten Sie direkt beim Standesamt

  • Dokumente in fremder Sprache ohne Übersetzung

  • Unterlagen mit Original-Unterschrift zur notariellen Beglaubigung

Hinweise

Beglaubigungen sind nur persönlich im Bürgerbüro möglich. Eine Online-Beantragung ist nicht vorgesehen.

Unterlagen

  • Originaldokument

  • Gültiger Lichtbildausweis

  • ggf. Nachweis über den Verwendungszweck