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Für bestimmte Zwecke – etwa bei Bewerbungen, Behördengängen oder zur Vorlage bei Banken – wird eine beglaubigte Abschrift oder Kopie eines Dokuments benötigt. Die Stadt Isselburg bietet die Möglichkeit, Abschriften und Kopien amtlich zu beglaubigen.
Was kann beglaubigt werden?
Beglaubigt werden können u. a.:
Schulzeugnisse, Urkunden, Prüfungsnachweise
Ausweise und Pässe (nur Kopie, keine inhaltliche Prüfung)
Dokumente zur Vorlage bei Behörden
Was kann nicht beglaubigt werden?
Personenstandsurkunden (z. B. Geburts- oder Heiratsurkunden) – diese erhalten Sie direkt beim Standesamt
Dokumente in fremder Sprache ohne Übersetzung
Unterlagen mit Original-Unterschrift zur notariellen Beglaubigung
Beglaubigungen sind nur persönlich im Bürgerbüro möglich. Eine Online-Beantragung ist nicht vorgesehen.
Originaldokument
Gültiger Lichtbildausweis
ggf. Nachweis über den Verwendungszweck