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Jeder, der eine selbstständige, erlaubnispflichtige oder nicht erlaubnispflichtige gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, ist verpflichtet, diese bei der zuständigen Behörde anzumelden.
Ebenso müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden, wenn Sie die Tätigkeit einstellen, oder ummelden, wenn sich etwa der Geschäftsinhaber, der Standort oder die Art des Gewerbes ändert.
Anmeldung
Neuaufnahme einer gewerblichen Tätigkeit
Erforderlich vor Betriebsbeginn
Abmeldung
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Erforderlich binnen eines Monats nach Aufgabe
Ummeldung
Änderung von Inhaber, Betriebsstätte oder Tätigkeitsart
Erforderlich unmittelbar beim Eintritt der Änderung
Die Anzeigepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind die in § 6 Absatz 1 Satz 1 GewO genannten Tätigkeiten. Ausgenommen sind unter anderem:
Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)
Freie Berufe (u. a. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten)
Erziehung von Kindern gegen Entgelt
Unterrichtswesen
Bei einer Änderung der Rechtsform müssen Sie sowohl eine Gewerbeabmeldung (für die Betriebsaufgabe unter der alten Rechtsform), als auch eine Gewerbeanmeldung (für die Betriebsaufnahme unter der neuen Rechtsform) abgeben.
Sie wollen ein Gewerbe betreiben. Gewerbetreibende sind natürliche oder juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein, Kommanditgesellschaft auf Aktien). Anzeigepflichtig sind:
Ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung. Bitte nutzen Sie vorzugsweise die Onlinedienste
Nachweis der Identität (z. B.: Personalausweis oder Reisepass )
bei elektronischer Gewerbeanmeldung sind auch andere Möglichkeiten zur Identifizierung möglich (zum Beispiel elektronischer Personalausweis, De-Mail, PIN/TAN-Verfahren).
notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag bzw. Handelsregisterauszug, Zustimmung der Gesellschafter (bei juristischen Personen bzw. Personengesellschaften)
Zustimmungserklärung Gesellschafter
Beiblatt Vertretungsberechtigte
Bei persönlicher Vorsprache: sofort, wenn die erforderlichen Unterlagen eingereicht werden.
Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: in der Regel innerhalb von 5 Werktagen, sofern das Gewerbeanmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.