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Gewerbe an-, ab- oder ummelden

Details

Jeder, der eine selbstständige, erlaubnispflichtige oder nicht erlaubnispflichtige gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, ist verpflichtet, diese bei der zuständigen Behörde anzumelden.

Ebenso müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden, wenn Sie die Tätigkeit einstellen, oder ummelden, wenn sich etwa der Geschäfts­inhaber, der Standort oder die Art des Gewerbes ändert.

Anmeldung

  • Neuaufnahme einer gewerblichen Tätigkeit

  • Erforderlich vor Betriebsbeginn

Abmeldung

  • Einstellung der gewerblichen Tätigkeit

  • Erforderlich binnen eines Monats nach Aufgabe

Ummeldung

  • Änderung von Inhaber, Betriebsstätte oder Tätigkeitsart

  • Erforderlich unmittelbar beim Eintritt der Änderung


Hinweise

  • Die Anzeigepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind die in § 6 Absatz 1 Satz 1 GewO genannten Tätigkeiten. Ausgenommen sind unter anderem:

    • Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)

    • Freie Berufe (u. a. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten)

    • Erziehung von Kindern gegen Entgelt

    • Unterrichtswesen

  • Bei einer Änderung der Rechtsform müssen Sie sowohl eine Gewerbeabmeldung (für die Betriebsaufgabe unter der alten Rechtsform), als auch eine Gewerbeanmeldung (für die Betriebsaufnahme unter der neuen Rechtsform) abgeben.

Fristen

Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt der Betriebsgründung anmelden. Bei einer verspäteten Anzeige kann eine Geldbuße verhängt werden.

Voraussetzungen

Sie wollen ein Gewerbe betreiben. Gewerbetreibende sind natürliche oder juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein, Kommanditgesellschaft auf Aktien). Anzeigepflichtig sind:

  • Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende,
  • Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter ,
  • KG jeder persönlich haftende Gesellschafter, die Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen
  • Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter

Unterlagen

  • Ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung. Bitte nutzen Sie vorzugsweise die Onlinedienste

  • Nachweis der Identität (z. B.: Personalausweis oder Reisepass )

  • bei elektronischer Gewerbeanmeldung sind auch andere Möglichkeiten zur Identifizierung möglich (zum Beispiel elektronischer Personalausweis, De-Mail, PIN/TAN-Verfahren).

  • notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag bzw. Handelsregisterauszug, Zustimmung der Gesellschafter (bei juristischen Personen bzw. Personengesellschaften)

  • Zustimmungserklärung Gesellschafter

  • Beiblatt Vertretungsberechtigte

Bearbeitungsdauer

Bei persönlicher Vorsprache: sofort, wenn die erforderlichen Unterlagen eingereicht werden.

Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: in der Regel innerhalb von 5 Werktagen, sofern das Gewerbeanmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.