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Sondernutzungserlaubnis nach § 18 StrWG beantragen

Details

Wenn Sie öffentliche Straßen oder Wege für private Zwecke nutzen möchten – etwa für eine Veranstaltung, Baustelleneinrichtung, Werbung oder Außengastronomie – benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis gemäß § 18 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG).

Mit diesem Antrag können Sie die Erlaubnis zur Sondernutzung einfach online stellen.

Wichtige Hinweise:

  • Beschreiben Sie den Zweck und die Art der Nutzung genau.

  • Geben Sie den genauen Standort und Zeitraum an.

  • Fügen Sie ggf. erforderliche Unterlagen (Lagepläne, Fotos) bei.

  • Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig und kann mit Auflagen verbunden sein.

Beispiele für Sondernutzungen:

  • Baucontainer, Gerüste, Bauzäune

  • Außengastronomie

  • Infostände oder Verkaufsstände

  • Veranstaltungen im öffentlichen Raum

  • Warenauslagen vor dem Geschäft

  • Umzüge mit Halteverbot

Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie eine schriftliche Entscheidung. Bei Fragen hilft Ihnen das Ordnungsamt gern weiter.

Rechtsgrundlagen