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Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.
Wenn Sie öffentliche Straßen oder Wege für private Zwecke nutzen möchten – etwa für eine Veranstaltung, Baustelleneinrichtung, Werbung oder Außengastronomie – benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis gemäß § 18 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG).
Mit diesem Antrag können Sie die Erlaubnis zur Sondernutzung einfach online stellen.
Wichtige Hinweise:
Beschreiben Sie den Zweck und die Art der Nutzung genau.
Geben Sie den genauen Standort und Zeitraum an.
Fügen Sie ggf. erforderliche Unterlagen (Lagepläne, Fotos) bei.
Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig und kann mit Auflagen verbunden sein.
Baucontainer, Gerüste, Bauzäune
Außengastronomie
Infostände oder Verkaufsstände
Veranstaltungen im öffentlichen Raum
Warenauslagen vor dem Geschäft
Umzüge mit Halteverbot
Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie eine schriftliche Entscheidung. Bei Fragen hilft Ihnen das Ordnungsamt gern weiter.