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Abbrandgenehmigung beantragen (Verbrennen von Schlagabraum)

Details

Hinweis:

Die Antragstellung ist bis zum 6.3.2026 möglich.

Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle (Schlagabraum) ist auf dem Gebiet der Stadt Isselburg unter Beachtung bestimmter Sicherheitsauflagen im Zeitraum vom 01. Oktober bis zum 15. März des Folgejahres möglich.

Die dazu notwendigen Pflegemaßnahmen sind aufgrund landschaftsrechtlicher Regelungen sind bis zum 28.02. abzuschließen.

Unter Schlagabraum werden pflanzliche Abfälle von landwirtschaftlich oder erwerbsgärtnerisch genutzten Grundstücken aus Maßnahmen zur Pflege von Hecken, Wallhecken, Windschutzstreifen Kopf-/Obstbäumen sowie Ufergehölzen verstanden, die außerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen (Außenbereich) anfallen.

Grundsätzlich gilt diese Regelung nicht für pflanzliche Abfälle, die im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten, z. B. beim Garten- und Landschaftsbau, angefallen sind, es sei denn, der Gewerbetreibende hat die landschaftspflegerischen Maßnahmen nachweislich im Auftrag eines Landwirts durchgeführt und will den angefallenen Schlagabraum an der Anfallstelle verbrennen.

Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen, die in privaten Gärten anfallen (sog. Kleingartenabfälle) ist nicht erlaubt.

Im zuvor genannten Zeitraum ist das Abbrennen von Schlagabraum aus Maßnahmen zur Pflege von Wallhecken, Windschutzstreifen sowie Ufergehölzen außerhalb bebauter Ortsteile („Außenbereich“) mit ausreichendem Abstand zur nächsten Bebauung nur zulässig, wenn eine andere Art der Entsorgung nicht möglich ist.

Das Verbrennen ist nur werktags (Montag bis Samstag) bis zum Einbruch der Dunkelheit zulässig. Das Feuer ist mit Einbruch der Dunkelheit zu löschen. Ein nicht angezeigter oder unzulässiger Abbrand kann einen kostenpflichtigen Einsatz der Feuerwehr auslösen und darüber hinaus bußgeldrechtlich geahndet werden.

Weitere Informationen und Auflagen sind im Merkblatt zur Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen NRW enthalten, s. Download.

Hinweise

Aufgrund der Nist- und Brutzeit sind Antragstellung bis zum 6.3.2026 möglich.

Fristen

Das Abbrennen muss mindestens fünf Werktage (Mo-Fr) vor dem vorgesehenen Termin schriftlich oder online beim Ordnungsamt der Stadt Isselburg beantragt werden.

Bearbeitungsdauer

Im Regelfall dauert die Bearbeitung fünf Werktage (Mo-Fr).