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Wenn Sie eine neue Wohnung als Haupt- oder alleinige Wohnung beziehen, müssen Sie sich bei der Meldebehörde Ihres neuen Wohnorts anmelden. Eine Abmeldung bei der bisherigen Gemeinde ist in der Regel nicht nötig.
Volljährige Personen melden sich selbst an.
Kinder unter 16 Jahren werden von den Eltern oder denjenigen angemeldet, bei denen sie wohnen.
Neugeborene müssen nicht angemeldet werden, wenn sie in der Wohnung der Eltern bleiben.
Für betreute Personen übernimmt die Anmeldung der gerichtlich bestellte Betreuer oder die Betreuerin, wenn dieser die Aufenthaltsbestimmung umfasst.
Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben, müssen Sie eine davon als Hauptwohnungangeben.
Die Hauptwohnung ist:
bei verheirateten oder verpartnerten Personen: die gemeinsam überwiegend genutzte Wohnung.
bei dauerhaft getrennt lebenden Paaren: Ihre überwiegend genutzte Wohnung.
bei Minderjährigen: die Wohnung der Eltern oder Pflegeeltern, bei getrennt lebenden Eltern die überwiegend bewohnte Wohnung.
Wenn unklar ist, welche Wohnung hauptsächlich genutzt wird, zählt der sogenannte Lebensmittelpunkt – zum Beispiel durch persönliche Bindungen, soziale Aktivitäten oder Vereinsmitgliedschaften.
Jede weitere Wohnung gilt als Nebenwohnung. Bei der Anmeldung müssen Sie alle weiteren Wohnungen angeben und festlegen, welche Ihre Hauptwohnung ist.
Ein ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular (Meldeschein)
Eine Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter oder von einer beauftragten Person. Diese kann auch direkt digital übermittelt werden.
Wenn Sie Eigentümer der Wohnung sind, ist keine Bestätigung nötig.
Die Wohnungsgeberbestätigung muss enthalten:
Name und Anschrift des Vermieters (und ggf. des Eigentümers)
Das genaue Einzugsdatum
Die Anschrift der Wohnung
Die Namen aller Personen, die einziehen und meldepflichtig sind
Nach der Anmeldung erhalten Sie kostenlos eine Anmeldebestätigung, entweder in Papierform oder elektronisch.
Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html
Die Dienstleistung kann über den Onlinedienst https://wohnsitzanmeldung.gov.de/ abgewickelt werden.