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Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW stellen

Details

Als Bürgerin oder Bürger haben Sie nach § 24 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) das Recht, sich mit Anregungen und Beschwerden zu kommunalen Themen an den Rat der Stadt zu wenden.

Ein Bürgerantrag ermöglicht es Ihnen, Vorschläge oder Kritik zu äußern – etwa zu öffentlichen Einrichtungen, Umweltthemen, Verkehrsfragen oder anderen Angelegenheiten der Stadt Isselburg.

Wichtig:

  • Der Antrag muss schriftlich erfolgen (per Post, E-Mail oder vorzugsweise über das hier angegebene Online-Formular).

  • Sie müssen mit vollem Namen und Anschrift auftreten.

  • Der Antrag wird in einer öffentlichen Sitzung des Rates oder eines Ausschusses behandelt.

  • Sie erhalten eine Rückmeldung über den Umgang mit Ihrem Anliegen.

Typische Beispiele für Bürgeranträge:

  • Verbesserung der Straßenbeleuchtung

  • Einrichtung neuer Radwege

  • Pflege städtischer Grünflächen

  • Barrierefreie Zugänge zu öffentlichen Gebäuden

Hinweis:
Bitte formulieren Sie Ihr Anliegen so konkret wie möglich, um eine sachgerechte Prüfung und Bearbeitung zu ermöglichen.