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Gartenwasserzählerstand melden

Details

Mit einem geeichten Gartenwasserzähler (auch: Zwischenzähler oder Abzugszähler) können Sie nachweisen, wie viel Wasser für die Gartenbewässerung verwendet wurde und nicht in die öffentliche Kanalisation gelangt ist. Diese Menge kann bei der Abrechnung der Abwassergebühren berücksichtigt und abgezogen werden.

Damit dies möglich ist, müssen Sie jährlich den Zählerstand des Gartenwasserzählers fristgerecht melden.
Bitte beachten Sie:

  • Der Zähler muss geeicht und korrekt eingebaut sein.

  • Die Meldung muss vollständig und plausibel sein (inkl. Zählernummer, Stand, Foto ggf. erforderlich).

  • Einbau und Wechsel des Zählers müssen der Stadt gemeldet werden.