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Bauakten umfassen alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben bestehen. Eine Bauakte beinhaltet in der Regel ein grundstücksbezogenes Verfahren.
In diesem Bereich können Sie Akteneinsicht bzw. je nach Digitalisierungsstand eine Übersendung der digitalisierten Bauakten beantragen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird die Akteneinsicht nur Eigentümern und bevollmächtigten Dritten gewährt.
Die Gebühr wird nach Zeitaufwand für die Vor- und Nachbereitung der Aktenauszüge erhoben.
Für Akten, für welche entsprechende Kopien aufbereitet werden müssen, bestimmt sich die Gebühr nach der Anzahl der Arbeitsstunden (je angefangene 0,25 Arbeitsstunde 9,00 €) und nach der Anzahl der Kopien:
Fotokopien und Ausdrucke bis zum Format DIN A4:
für die ersten zehn Seiten jeweils 0,70 €
ab der 11. Seite jeweils 0,40 €
bei größerem Format als DIN A4 für jede Seite 0,90 €
Farbkopien und Farbdrucke
DIN A4 je 1,20 €
DIN A3 je 1,70 €
DIN A2 je 2,70 €
§ 4 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW)
§ 29 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW)
§§ 58 und 59 Bauordnung NRW (BauO NRW)
unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben (DSGVO, DSG NRW)