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Denkmalrechtliche Erlaubnis beantragen

Details

Was ist ein Denkmal?

Ein Denkmal ist ein Gebäude oder Objekt, das aus geschichtlichen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Gründen besonders wertvoll und erhaltenswert ist. Auch ganze Gruppen von Gebäuden oder einzelne Teile davon können als Denkmal gelten – zum Beispiel weil sie viel über die Geschichte eines Ortes oder über das frühere Leben und Arbeiten erzählen.

Alle geschützten Denkmäler sind in einer offiziellen Denkmalliste erfasst.

Was ist bei Veränderungen zu beachten?

Wenn Sie ein Denkmal umbauen, anders nutzen oder sogar abreißen möchten, brauchen Sie vorher eine Genehmigung der Unteren Denkmalbehörde – auch dann, wenn für Ihr Vorhaben keine Baugenehmigung erforderlich ist.

Das gilt auch für bauliche Veränderungen:

  • im Umfeld eines Denkmals oder

  • innerhalb eines festgelegten Denkmalbereichs (laut Satzung der Stadt Isselburg).

Wichtig:

Mit den geplanten Arbeiten dürfen Sie erst beginnen, wenn die Genehmigung erteilt wurde.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist oder ob ein Denkmal betroffen ist, sprechen Sie uns einfach an – wir beraten Sie gerne!

Voraussetzungen

Sie benötigen eine denkmalrechtliche Genehmigung für eine Baumaßnahme an einem oder um ein Denkmal, wenn

  • Sie das Objekt beseitigen oder verändern wollen,
  • Ihre Baumaßnahmen das Erscheinungsbild des Objekts beeinträchtigen,
  • Sie die Nutzung ändern.

Eine Veränderung der Anlage ist beispielsweise auch, wenn sie diese mit An- oder Aufbauten oder Werbeeinrichtungen versehen wollen, oder die Fenster neu streichen wollen.

Unterlagen

Je nach Einzelfall müssen Sie unterschiedliche Unterlagen vorlegen, beispielsweise:

  • Fotos vom aktuellen Zustand des Baudenkmals (unbedingt erforderlich bei äußeren Veränderungen)
  • Bestandspläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
  • Schadensbeschreibung
  • Begründung der Notwendigkeit der Maßnahme
  • Maßnahmenpläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Konstruktionsdetails)

Wenden Sie sich frühzeitig an die zuständige Stelle. Diese teilt Ihnen mit, welche Unterlagen Sie für Ihr Genehmigungsverfahren benötigen.

Verfahrensablauf

Vor dem Antrag auf eine denkmalrechtliche Genehmigung wenden Sie sich am besten zunächst an die für Sie zuständige Untere Denkmalbehörde. Diese wird Sie bei der Umsetzung der Maßnahme beraten.

Stellen Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen.