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Ein Denkmal ist ein Gebäude oder Objekt, das aus geschichtlichen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Gründen besonders wertvoll und erhaltenswert ist. Auch ganze Gruppen von Gebäuden oder einzelne Teile davon können als Denkmal gelten – zum Beispiel weil sie viel über die Geschichte eines Ortes oder über das frühere Leben und Arbeiten erzählen.
Alle geschützten Denkmäler sind in einer offiziellen Denkmalliste erfasst.
Wenn Sie ein Denkmal umbauen, anders nutzen oder sogar abreißen möchten, brauchen Sie vorher eine Genehmigung der Unteren Denkmalbehörde – auch dann, wenn für Ihr Vorhaben keine Baugenehmigung erforderlich ist.
Das gilt auch für bauliche Veränderungen:
im Umfeld eines Denkmals oder
innerhalb eines festgelegten Denkmalbereichs (laut Satzung der Stadt Isselburg).
Mit den geplanten Arbeiten dürfen Sie erst beginnen, wenn die Genehmigung erteilt wurde.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist oder ob ein Denkmal betroffen ist, sprechen Sie uns einfach an – wir beraten Sie gerne!
Sie benötigen eine denkmalrechtliche Genehmigung für eine Baumaßnahme an einem oder um ein Denkmal, wenn
Eine Veränderung der Anlage ist beispielsweise auch, wenn sie diese mit An- oder Aufbauten oder Werbeeinrichtungen versehen wollen, oder die Fenster neu streichen wollen.
Je nach Einzelfall müssen Sie unterschiedliche Unterlagen vorlegen, beispielsweise:
Wenden Sie sich frühzeitig an die zuständige Stelle. Diese teilt Ihnen mit, welche Unterlagen Sie für Ihr Genehmigungsverfahren benötigen.
Vor dem Antrag auf eine denkmalrechtliche Genehmigung wenden Sie sich am besten zunächst an die für Sie zuständige Untere Denkmalbehörde. Diese wird Sie bei der Umsetzung der Maßnahme beraten.
Stellen Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen.