Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".
Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.
Wenn Sie Ihren Geschlechtseintrag und Ihre Vornamen gemäß dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) ändern möchten, müssen Sie eine Erklärung beim Standesamt abgeben. Voraussetzung ist, dass Sie die erforderlichen Angaben zur Änderung persönlich vor Ort abgeben.
Zur Vorbereitung Ihres Termins melden Sie sich bitte vorab bei Ihrem Standesamt an. Dort erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur Terminvereinbarung, den benötigten Unterlagen sowie den weiteren Verfahrensablauf.
Die Änderung tritt frühestens drei Monate nach der Erklärung in Kraft.
Sie müssen den Geschlechtseintrag drei Monate vor der Erklärung bei jedem Standesamt, bei dem Sie die Erklärung abgeben, anmelden.
Die Anmeldung kann mündlich oder schriftlich erfolgen.
Für die Anmeldung benötigen Sie Personalausweis oder Reisepass, eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister oder Geburtsurkunde, ggf. einen gültigen Aufenthaltstitel, eine erweiterte Meldebescheinigung und ggf. die Geburtsurkunde von Kindern.
Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Gegebenenfalls weitere Nachweise (wird vom Standesamt mitgeteilt)