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In Nordrhein-Westfalen dürfen Sie nur mit einem gültigen Fischereischein angeln oder fischen. Voraussetzung dafür ist eine erfolgreich abgelegte Fischerprüfung.
Den Fischereischein beantragen Sie bei Ihrer örtlichen Ordnungsbehörde. Der Fischereischein wird in NRW auf Lebenszeit erteilt. Jugendliche können unter bestimmten Voraussetzungen einen Jugendfischereischein erhalten.
Bitte beachten Sie: Zusätzlich zum Fischereischein benötigen Sie in vielen Fällen auch eine Fischereierlaubnis für das jeweilige Gewässer.
Der Fischereischein kann in dem Kalenderjahr beantragt werden, in dem seine Gültigkeit beginnen soll oder im Dezember des Vorjahres.
Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Nachweis über die bestandene Fischerprüfung
Aktuelles Lichtbild (für den Erstausweis)
Bei Jugendlichen ggf. Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
Sie können den Fischereischein entweder über einen Onlinedienst beim Land NRW oder bei Ihrer örtlich zuständigen Behörde beantragen.
Örtlich zuständig ist für NRW-Bürgerinnen und -Bürger die Gemeinde, in welcher der ständige Wohnsitz liegt. Hat die antragstellende Person keinen ständigen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen, ist die Gemeinde zuständig, auf deren Gebiet sie die Fischerei ausüben will.
Im Falle der Onlinedienstnutzung ist ein Nutzeraccount bei einer anerkannten digitalen Identitätsplattform (z.B. BundID für NRW-Bürgerinnen und -Bürger) notwendig.
Zur Nutzung des Onlinedienstes ist ein eID-Login in der digitalen Identitätsplattform notwendig (Es besteht eine Notwendigkeit für einen Login mittels Online-Personalausweis).
Bitte achten Sie bei der Onlinedienstnutzung darauf, dass Sie für das Land Nordrhein-Westfalen die Auswahl getroffen haben.
Achten Sie bitte zudem darauf, Ihre personenbezogenen Daten fehlerfrei und gemäß den Angaben auf Ihrem amtlichen Lichtbildausweis aus Ihrem Nutzerkonto der digitalen Identitätsplattform übernommen wurden. Sollte dies nicht der Fall sein, aktualisieren Sie bitte im Vorfeld der Onlinedienstnutzung Ihre personenbezogenen Daten in der digitalen Identitätsplattform (BundID).
§§ 31, 33, 34, 35 und 36 des Landesfischereigesetzes Nordrhein-Westfalen
Informationen zur Fischerprüfung NRW: landesfischereiverband.de
Informationen zur Digitalisierung im Fischereischeinwesen:
https://www.lave.nrw.de/themen/fischerei/leitstelle-fuer-fischereischeinwesen