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18. Februar 2026

Familienpass ganz einfach und schnell per E-Mail mit einigen interessanten Vergünstigungen beantragen
1.) Wer kann den Familienpass erhalten? Anspruchsberechtigt sind folgende Personen, sofern der Hauptwohnsitz in der Stadt Isselburg liegt:
2.) Wer gilt als Kind? Als Kinder gelten: alle Personen unter 18 Jahren sowie Personen, für die nach dem Bundeskindergeldgesetz Kindergeld bezogen wird.
3.) Welche Vergünstigungen gibt es? Mit dem Familienpass erhalten Sie folgende Ermäßigungen:
4.) Gültigkeit des Familienpasses: Der Familienpass gilt für ein Kalenderjahr und muss jedes Jahr per E-Mail buergerbuero@isselburg.de neu beantragt werden. Er ist nicht übertragbar. Der Familienpass wird für jede berechtigte Person einzeln ausgestellt. Beim Besuch von Veranstaltungen oder Einrichtungen ist der Familienpass zusammen mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
5.) Antragstellung: Der Familienpass kann per E-Mail an buergerbuero@isselburg.de mit Angabe Ihres Namens, Name des Kindes, Ihrer Anschrift sowie beider Geburtsdaten oder persönlich im Bürgerbüro der Stadt Isselburg beantragt werden. (Bitte nehmen Sie geeignete Nachweise, z. B. Meldebescheinigung, Ausweis, Nachweis über Kinder oder Studienstatus zum persönlichen Termin mit)