Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".
Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.
13. Oktober 2025

Ziel: Die Empfängerüberprüfung soll Fehltritte durch Tippfehler und Betrügereien verhindern und den Zahlungsverkehr sicherer machen
Isselburg. Ab dem 05. Oktober 2025 müssen Banken eine sogenannte Empfängerüberprüfung, (Verification of Payee) durchführen, bei der der eingegebene Empfängername mit der IBAN abgeglichen wird um Fehlüberweisungen und Betrug zu verhindern, (Neue EU-Verordnung 2024/886). Für Zahlungen an die Stadt bedeutet dies, dass Sie ab diesem Zeitpunkt den Empfängernamen exakt mit dem bei der Bank hinterlegten Namen der Stadt abgleichen müssen, da sonst die Überweisung mit einer Fehlermeldung abgebrochen oder nur auf eigene Verantwortung durchgeführt werden kann.
Wichtig ist: auf die genaue Schreibweise achten. Namen des Empfängers (Stadt Isselburg oder Stadtkasse Isselburg) eingeben, wie er bei der Bank hinterlegt ist, um Probleme bei der Überweisung zu vermeiden.
Bei Abweichungen zwischen den Empfängernamen und der IBAN-Nummer erhält man eine Fehlermeldung der Bank. Der eingegebene Empfängername stimmt nicht mit den Kontoinhaberangaben der Empfängerbank überein. Wenn Sie trotz einer Fehlermeldung überweisen, tun Sie dies auf eigene Verantwortung, da die Bank Sie auf das Risiko hinweist.