Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten, die ggf. Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Notwendige Cookies werden immer geladen

Google Translate

Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

30. September 2025

Bürgerinformation: Anmeldeverfahren OGS-VHTS 2026/2027

Kinder

Wie melde ich mein Kind (weiter), zum OGS/VHTS Unterricht an?

Isselburg. Für die aktuellen Klassen 1-3 der Grundschulen wurden die Unterlagen zur Anmeldung zur OGS bzw. VHTS für das Schuljahr 2026/2027 über iServ verteilt. Die Eltern wurden gebeten, ihre E-Mail-Postfächer zu kontrollieren.

Eltern, deren Kinder im Schuljahr 2026/2027 schulpflichtig werden, erhalten die Unterlagen mit dem Einschulungsanschreiben. Die Einschulungsschreiben wurden am 19.09.2025 versendet.

Alle Eltern werden gebeten, die Anmeldungen vollständig abzugeben, sobald ihnen alle Nachweise vorliegen. Von der Abgabe unvollständiger Anmeldungen bitten wir möglichst abzusehen.

Die Schulverwaltung weist noch einmal explizit darauf hin, dass es unerheblich für die Aufnahme ist, wann diese abgegeben wird, solange sie bis zum Ablauf des 30.11. des laufenden Kalenderjahres bei der Schule, der Betreuungseinrichtung oder der Stadtverwaltung eingeht – auch postalisch.

Sofern ein Nachweis (z.B. Arbeitgeberbescheinigung, Nachweis über eine schulische Ausbildung der Eltern, Kita-Nachweis) absehbar erst nach dem 30.11. vorliegt, kann die Anmeldung auch kurz vor dem Stichtag unvollständig abgegeben werden.

Folgende Unterlagen werden zur Anmeldung benötigt:

  • Formular „Verbindliche Anmeldung für das Schuljahr…“: Das Formular muss von allen mit dem Kind in einem Haushalt lebenden Elternteilen und deren Ehegatten, Lebenspartnern oder Partnern in einer eheähnlichen Gemeinschaft ausgefüllt und unterschrieben werden.
  • Arbeitgeberbescheinigung bzw. Nachweis über eine schulische Ausbildung der Eltern: Diese Formulare werden nur benötigt, wenn sich beide mit dem Kind in einem Haushalt lebenden Elternteile bzw. die Ehegatten, Lebenspartner oder Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft in einem Beschäftigungsverhältnis oder einer schulischen Ausbildung befinden. Ist nur eine Person in einem Beschäftigungsverhältnis oder einer schulischen Ausbildung werden die Formulare nicht benötigt.
  • Nachweis über einen Kita-Platz: Dieser Nachweis wird nur für die Kinder benötigt, die im Schuljahr 2026/2027 eingeschult werden.

Infoblatt OGS, VHTS

Verbindliche Anmeldung OGS, VHTS

Arbeitgeberbescheinigung