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22. September 2025

Bürgerinformation: Abbrandgenehmigungen zum Verbrennen von Schlagabraum können wieder beantrag werden

Abbrandgenehmigung

Ende der Nist- und Schonzeit – Abbrandgenehmigungen wieder möglich

Die gesetzliche Nist- und Schonzeit endet am 01.10.25. Ab dem 01.10.25 darf wieder Schlagabraum verbrannt werden.

Die dafür erforderlichen Abbrandgenehmigungen können Sie ab sofort bei der Stadt Isselburg online beantragen. Die Bezahlung der Verwaltungsgebühr erfolgt ebenfalls bequem direkt online.

Unsere Mitarbeitenden helfen Ihnen gerne weiter. Falls Sie Fragen zum Verfahren haben, finden Sie unsere Ansprechpartner aus den Ordnungsamt unten im Link. 


Hier geht es zum Antragsverfahren: Abbrandgenehmigung beantragen (Verbrennen von Schlagabraum)