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Öffnungszeiten

🇩🇪 Bürgerservice bitte nur nach Online-Terminreservierung

🇬🇧 Please use the appointment booking system for appointments at the Citizens Office

🇳🇱 Gebruik dan het online afsprakenformulier voor Burgerservice

Rathaus Minervastraße

Mo., Di., Do. und Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Mo. und Do. 14:00 - 16:00 Uhr


Verwaltungsstandort Hüttenstraße

Mo., Di., Do. und Fr.  08:30 - 12:30 Uhr
Mo. 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 14:00 - 18:00 Uhr

Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

Minervastraße 12
46419 Isselburg
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Telefon:+49 2874 911-0
Fax:+49 2874 911-20
stadt@isselburg.de
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21.03.2025

Wohnraumförderung im Kreis Borken

Neue Wohnraum-Förderrichtlinien für 2025 erschienen
Kreis Borken informiert über die Fördermöglichkeiten

Bürgerinnen und Bürger, die über den Kauf oder den Bau eines Hauses oder einer Eigentumswohnung für sich und ihre Familie nachdenken, aber nur über ein mittleres oder geringes Einkommen verfügen, sollten sich über die Möglichkeiten der öffentlichen Wohnraumförderung informieren. Dazu rät der Kreis Borken. Das Förderprogramm ebnet den Weg zum eigenen Haus mithilfe von „Geldgeschenken“ in der Form von Tilgungsnachlässen und sehr attraktiven Zinskonditionen. Je nach Höhe des Einkommens und der Lage des Förderobjektes gibt es unterschiedlich hohe Förderdarlehen. Der Kreis Borken als Bewilligungsbehörde für die Fördermittel informiert auf seiner Internetseite unter www.kreis-borken.de/eigenheimfoerderung  ausführlich über das Förderprogramm und die entsprechdenden Voraussetzungen.

Förderbeispiel für einen Vier-Personenhaushalt (Ehepaar / eingetragene Lebensgemeinschaft mit zwei Kindern):
Die Förderung ist einkommensabhängig. Es gelten folgende Einkommensgrenzen für den o. g. Haushalt:
Brutto-Jahreseinkommen
bis zu 74.871 Euro (Fördermodell A)
oder bis zu 101.827 Euro (Fördermodell B).
Je nach Lage des Hauses/der Eigentumswohnung gibt es unterschiedlich hohe Darlehen:
163.000 Euro (Fördermodell A) oder 117.000 Euro (Fördermodell B) und einen Tilgungsnachlass in Höhe von 10 Prozent (= „Geldgeschenk“), also 16.300 Euro (A) oder 11.700 Euro (B) gibt es für Objekte in Ahaus, Gescher, Heek, Isselburg, Legden, Reken, Schöppingen, Südlohn, Velen und Vreden

Für Häuser/Eigentumswohnungen in Bocholt, Borken, Gronau, Heiden, Raesfeld, Rhede und Stadtlohn könnte der o. g. Haushalt ein Darlehen in Höhe von 196.000 Euro (Fördermodell A) oder 136.000 Euro (Fördermodell B) und einen Tilgungsnachlass in Höhe von 10 Prozent (= „Geldgeschenk“) 19.600 Euro (A) oder 13.600 Euro (B) bekommen.

Weitere Zusatzdarlehen mit Tilgungsnachlässen von bis zu 50 Prozent (z. B. für Bauen mit Holz, Standortaufbereitung, Barrierefreiheit, Effizienzhaus 40) sind möglich. Beim Kauf einer gebrauchten Immobilie kann gegebenenfalls noch ein zusätzliches Förderdarlehen für die Modernisierung des Objektes bewilligt werden.