Fahrerkarte
Leistungsbeschreibung
Für bestimmte Kraftfahrzeuge, die ab 01.05.2006 erstmals in den Verkehr gebracht wurden, ist die Verwendung eines digitalen Kontrollgeräts vorgeschrieben. Betroffen sind Fahrzeuge, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger, 3,5 Tonnen übersteigt sowie Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung dienen und die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als 9 Personen - einschließlich des Fahrers - zu befördern.
Das digitale Kontrollgerät zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten auf. Damit werden Manipulationen erschwert, die zu Lasten der
allgemeinen Verkehrssicherheit gehen und erleichtert zudem Kontrollen.
Die Fahrerkarte ersetzt die bisherige Tachoscheibe und speichert mindestens 28 Tage die Lenk- und Ruhezeiten.
Jeder Fahrer darf nur über eine gültige Fahrerkarte verfügen. Dies wird überprüft (national: Zentrales Kontrollgerätkartenregister,
international: TACHOnet).
Folgende Daten können ausgelesen werden:
- Name, Vorname, Geburtsdatum, Lichtbild und Unterschrift des Antragstellers
- Führerscheinnummer
- Nationalität des ausstellenden Staates
- Gültigkeitsdauer
- Lenk- und Ruhezeiten (inkl. Unterbrechung und ob der Fahrer alleine oder im Zweifahrerbetrieb gefahren ist)
- Daten, die das Fahrzeug betreffen (Betriebszeiten, Datum, behördliches Kennzeichen, Kilometerstand)
- Ereignisse, Fehler und Kontrollen
Voraussetzungen:
Der Antragsteller soll einen Hauptwohnsitz in Deutschland haben bzw. ein Beschäftigungsverhältnis in Deutschland nachweisen.
Die Fahrerkarte können nur Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis in Form des Kartenführerscheins erhalten. Sollte noch kein
Kartenführerschein vorliegen, muss dieser bei Antragstellung der Fahrerkarte gleichzeitig mit beantragt werden (dann werden
zwei Lichtbilder benötigt). Es muss wenigstens eine der folgenden Fahrerlaubnisklassen nachgewiesen werden: B, BE, C1, C1E,
C, CE, D1, D1E, D oder DE.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- Kartenführerschein oder Führerschein eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (Kartenführerschein)
- biometrisches Lichtbild (Mindestgröße 35 x 45 Millimeter ohne Kopfbedeckung)
- bei der Verlängerung einer abgelaufenen Fahrerkarte zusätzlich: die bisherige Fahrerkarte
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag muss spätestens 15 Werktage und darf frühestens 6 Monate vor Ablauf der Fahrerkarte gestellt werden. Die Gültigkeit der neuen Karte schließt unmittelbar an das Ablaufdatum der alten Karte an. Bitte beachten Sie, dass die abgelaufene Fahrerkarte zusätzlich zu der neuen Fahrerkarte noch für mindestens 28 Tage mitgeführt werden muss.