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Öffnungszeiten

🇩🇪 Bürgerservice bitte nur nach Online-Terminreservierung

🇬🇧 Please use the appointment booking system for appointments at the Citizens Office

🇳🇱 Gebruik dan het online afsprakenformulier voor Burgerservice

Mo.

08:30 - 12:30 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr


Di.08.30 - 12.30 Uhr


Mi.ganztägig geschlossen


Do.08.30 - 12.30 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

    

Fr.08.30 - 12.30 Uhr


Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

Minervastraße 12
46419 Isselburg
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Telefon:+49 2874 911-0
Fax:+49 2874 911-20
stadt@isselburg.de
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Adressen

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Kraftfahrzeug Zulassung für 100km/h Kombinationen

Leistungsbeschreibung

Die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen ist möglich für

  • Personenkraftwagen mit Anhänger
  • mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen mit Anhänger und
  • Omnibusse mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen mit Anhänger

Der Anhänger ist zunächst bei einer oder einem amtlich anerkannten Sachverständigen beziehungsweise einer entsprechenden Stelle wie zum Beispiel TÜV, Dekra oder GTÜ vorzuführen. Dort wird geprüft, ob Ihr Anhänger die technischen Voraussetzungen für diese Geschwindigkeit erfüllt. Ist dies der Fall, erhalten Sie eine Bestätigung für die Zulassungsstelle.

Hinweis: Eventuell ist eine Zulassung für 100 km/h bereits vorhanden. Wenden Sie sich an den Hersteller Ihres Anhängers.

Voraussetzungen:
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Sie kann auch von einer bevollmächtigten Person vorgenommen werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Zulassungsbescheinigung Teil I des Anhängers
  • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen/Prüfers (zum Beispiel TÜV, Dekra, GTÜ) über die Erfüllung der technischen Voraussetzungen oder Bestätigung des Herstellers
  • Bei Vertretung durch eine/n Bevollmächtigte/n sind zusätzlich vorzulegen: Vollmacht und gültiger Personalausweis oder Pass des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
  • Sind Sie noch im Besitz der alten Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein), so sind diese vorzulegen

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.