Gewerberegisterauszug
Leistungsbeschreibung
Das Gewerberegister enthält alle gemäß Gewerbeordnung angezeigten Unternehmen und Betriebe, die in der jeweiligen Gemeinde ihren Sitz haben.
Öffentliche Stellen und Privatpersonen können auf Antrag einen Auszug aus dem Gewerberegister erhalten. Eine Einwilligung des Betroffenen ist für die Weitergabe der Daten nicht erforderlich.
Der Name des Betriebs oder Inhabers, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit sind allgemein zugänglich. Für eine darüber hinausgehende erweiterte Gewerberegisterauskunft müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen können.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ihr formloser, schriftliche Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Name der Firma oder des Gewerbetreibenden
- zuletzt bekannte Anschrift
- Angaben zur eigenen Person
- Bei erweiterter Auskunft: Nachweis des rechtlichen Interesses durch Erläuterung des Sachverhalts sowie Beifügung vorhandener Dokumente