Gaststättengewerbe Gestattung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie aus besonderem Anlass vorübergehend ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe ausüben wollen kann Ihnen die zuständige Behörde dies gestatten unter erleichterten Voraussetzungen gestatten.
Voraussetzungen:
- Sie versorgen Besucherinnen und Besucher lediglich aus Anlass eines besonderen Ereignisses mit Speisen und Getränken.
- Als Veranstalter müssen Sie die rechtlichen Bestimmungen bei der Durchführung der Veranstaltung beachten.
- Sie müssen eine für die Veranstaltung verantwortliche Person benennenm die während der gesamten Dauer der Veranstaltung erreichbar ist.
Verfahrensablauf
Die Gaststättengestattung muss schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Der Antrag muss handschriftlich unterschrieben sein und die erforderlichen Angaben beinhalten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes Antragsformular
- Kopie des Personalausweises (oder des Reisepasses)
Hinweis: Die zuständige Stelle kann ggf. weitere Unterlagen oder Angaben verlangen.:
- Mietvertrag für den Ort der Veranstaltung
- Erklärung dazu, wie nicht zumutbare Belästigungen durch Lärm vermieden werden sollen