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Öffnungszeiten

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Mo.

08.30 - 12.30 Uhr und
14.00 - 16.30 Uhr


Di.08.30 - 12.30 Uhr


Mi.ganztägig geschlossen


Do.08.30 - 12.30 Uhr und
14.00 - 18.00 Uhr


Fr.08.30 - 12.30 Uhr


Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

Minervastraße 12
46419 Isselburg
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Telefon:+49 2874 911-0
Fax:+49 2874 911-20
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Gaststättengewerbe Gestattung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie aus besonderem Anlass vorübergehend ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe ausüben wollen kann Ihnen die zuständige Behörde dies gestatten unter erleichterten Voraussetzungen gestatten.

Voraussetzungen:

  • Sie versorgen Besucherinnen und Besucher lediglich aus Anlass eines besonderen Ereignisses mit Speisen und Getränken.
  • Als Veranstalter müssen Sie die rechtlichen Bestimmungen bei der Durchführung der Veranstaltung beachten.
  • Sie müssen eine für die Veranstaltung verantwortliche Person benennenm die während der gesamten Dauer der Veranstaltung erreichbar ist.

Verfahrensablauf

Die Gaststättengestattung muss schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Der Antrag muss handschriftlich unterschrieben sein und die erforderlichen Angaben beinhalten. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Kopie des Personalausweises (oder des Reisepasses)

Hinweis: Die zuständige Stelle kann ggf. weitere Unterlagen oder Angaben verlangen.:

  • Mietvertrag für den Ort der Veranstaltung
  • Erklärung dazu, wie nicht zumutbare Belästigungen durch Lärm vermieden werden sollen

Welche Gebühren fallen an?

Die Gestattung eines Gaststättengewerbes ist gebührenpflichtig.