Berufliche Umschulung
Leistungsbeschreibung
Umschulungen bietet Chancen für Menschen, die z.B. aus gesundheitlichen Gründen oder wegen der Situation am Arbeitsmarkt keine Möglichkeit auf eine Arbeitsstelle in ihrem Beruf haben.
Eine Umschulung ist eine erwachsenengerecht verkürzte Ausbildung. Diese hat eine kürzere Ausbildungsdauer als eine Erstausbildung im entsprechenden Beruf. Eine Umschulung kann unter anderem dann genehmigt werden, wenn der Teilnehmer geeignet ist, keine andere Möglichkeit der Integration in den Arbeitsmarkt besteht und im neuen Ausbildungsberuf realistische Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen.
Die Kosten für die Umschulung sind je nach Art unterschiedlich hoch und werden in der Regel von einem Träger der Sozialversicherung (z.B. Agentur für Arbeit, Rentenversicherung, Unfallversicherung), der die Umschulung genehmigt, übernommen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die zuständige Kammer. Diese kann z.B. sein:
- die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
- die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
- die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft,
- die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
- die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
- die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.
Weitere Zuständigkeiten, z.B. für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen und sonstiger Religionsgemeinschaften, sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.