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Öffnungszeiten

🇩🇪 Bürgerservice bitte nur nach Online-Terminreservierung

🇬🇧 Please use the appointment booking system for appointments at the Citizens Office

🇳🇱 Gebruik dan het online afsprakenformulier voor Burgerservice

Mo.

08:30 - 12:30 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr


Di.08.30 - 12.30 Uhr


Mi.ganztägig geschlossen


Do.08.30 - 12.30 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

    

Fr.08.30 - 12.30 Uhr


Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten der einzelnen Einrichtungen!

Minervastraße 12
46419 Isselburg
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Telefon:+49 2874 911-0
Fax:+49 2874 911-20
stadt@isselburg.de
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Fischereischein Ausstellung

Leistungsbeschreibung

Wer in Nordrhein-Westfalen die Fischerei in Binnengewässern ausüben will, braucht u. a. einen Fischereischein.

Dazu stellen Sie einen entsprechenden Antrag, haben das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischerprüfung bei einem anerkannten Landesfischereiverband oder die vorgeschriebene Fischerprüfung in einem anderen Bundesland oder die Prüfung als Berufsfischer abgelegt.

Informationen zur niedersächsischen Fischerprüfung erhalten Sie in den Internetauftritten der unten genannten Sportanglerverbände oder bei Ihrem örtlichen Fischereiverein.

Hinweis:
Für das Angeln im jeweiligen Binnengewässer benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein (Angelkarte), der beim Eigentümer oder Fischereipächter des Gewässers einzuholen ist. Fragen hierzu können oft die örtlichen Fischereivereine beantworten.

Informationsmöglichkeiten zum Angeln in Niedersachsen und zur Fischerprüfung:

Verband Deutscher Sportfischer e.V.

Deutscher Fischer Verband e.V.

Portal Fischerei des Bundes und der Länder

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde in der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Prüfungszeugnis einer bestandenen vorgeschriebenen Fischerprüfung oder
  • Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
  • Passbild
  • Personalausweis oder Pass

Für minderjährige Antragsteller ist die zusätzliche Vorsprache eines gesetzlichen Vertreters mit Ausweis erforderlich.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Fischereischein wird

  • für ein Kalenderjahr (Jahresfischereischein) oder
  • für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre

nach einem bestimmten Muster erteilt.